Befreiungen von Erbschaftssteuer bei Unternehmensübergaben müssen erhalten bleiben

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 18.12.2014 // Quelle: Mittelstandsvereinigung

Die Mittelstandsvereinigung der CDU Leverkusen fordert, Befreiungen von der Erbschaftssteuer bei Unternehmensübergaben auch in Zukunft zu erhalten. "Wenn Unternehmen an die nächste Generation übergeben und somit Arbeitsplätze gesichert werden sollen, dürfen Betriebe nicht über Gebühr belastet werden", mahnt Ferber, Vorsitzender der MIT Leverkusen angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer.
Die Große Koalition und der örtliche Bundestagsabgeordnete Helmut Nowak werden von der MIT Leverkusen aufgerufen, rasch eine Reform der Erbschaftssteuer vorzunehmen, bei der Befreiungen möglich bleiben. "CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Erbschaftssteuer Mittelstands freundlich auszugestalten. An diese Zusage muss sich die Große Koalition nun halten. Die Unternehmen in der Region Leverkusen brauchen Planungssicherheit und deshalb schnell ein klares Signal, dass Familienunternehmen auch künftig schonend in die Hände der nächsten Generation übergeben werden können", appelliert Ferber.
"Wer einen Betrieb übernimmt und ein hohes Risiko eingeht, darf nicht noch weitere Steine in den Weg gelegt bekommen. Die Politik sollte vielmehr dafür Sorge tragen, dass der Unternehmergeist in Deutschland gestärkt wird. Dazu zählt nicht nur die Förderung von Gründern; wir müssen auch denen eine faire Chance geben, die einen existierenden Betrieb übernehmen", sagt Ferber. Dabei gehe es nicht eine Bevorzugung von Unternehmenserben, sondern in erster Linie um den Erhalt von Arbeitsplätzen. "Sollten künftig deutlich höhere Steuern im Erbschaftsfall fällig werden, müssten Familienunternehmen unter Umständen Kredite aufnehmen bzw. Anteile veräußern, um das Unternehmen fortzuführen. Investitionen in den Betrieb und somit zum Erhalt der Arbeitsplätze wären nicht mehr in vollem Umfang möglich."
Schätzungen zufolge werden in den nächsten vier Jahren rund 135.000 Unternehmen mit mehr als 2 Millionen Beschäftigten an die nächste Generation übergeben.

Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, dass die Steuerprivilegien für Firmenerben in ihrer derzeitigen Form gegen das Grundgesetz verstoßen.
Es muss dem Patienten Deutschland schon sehr schlecht gehen, dass Demokratie und Grundgesetz immer dann zum argumentativen Einsatz kommen, wenn man dem Volk mal wieder in die Tasche packen wird. Unser Staat hat wohl ein Problem mit Kapital, wenn es sich nicht in seinen Händen befindet. Irgendwie riecht es übel nach Entprivatisierung und subsummiert in Volksenteignung; ein Schelm der denkt -nach der Mauer ist wieder hinter der Mauer-.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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