Infoveranstaltung: Zum 01. Juli 2014 ändern sich verschiedene Regelungen in der Rentenversicherung


Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 30.06.2014 // Quelle: Evangelischer Kirchenkreis

Rente ab 63: Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind die Geburtsjahrgänge zwischen 1952 und 1963. Phasen von Arbeitslosigkeit sollen mit angerechnet werden, ebenso Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen und Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld.
Mütterrente: Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, sollen Kindererziehungszeiten in der Rente besser honoriert bekommen.
Erwerbsminderungsrente: Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, soll brutto bis zu 40 Euro mehr Rente bekommen.

Der Versichertenälteste Ernst-Otto Radcke informiert und berät über die Neuerungen
am Montag, den 07.07.2014
von 11.00 bis 12.30 Uhr
im Arbeitslosenzentrum & mehr
Schulstraße 5,
Leverkusen-Wiesdorf


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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