Konsensrunde zu verkaufsoffenen Sonntagen


Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 28.05.2014 // Quelle: Stadtverwaltung

Am Dienstag, dem 27. Mai 2014, traf sich unter Leitung von Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn eine Konsensrunde zum Thema verkaufsoffene Sonntage in Leverkusen. Eingeladen waren Vertreter der Ratsfraktionen, der Kirchen, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der IHK, der Handwerkerschaft, der Werbegemeinschaften, der ortsansässigen Handelsunternehmen und der Verwaltung. Zielsetzung war basierend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Ladenöffnungsgesetzes einen Kriterienkatalog für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen in Leverkusen zu erstellen.

Die anwesenden Teilnehmer verständigten sich einvernehmlich darauf, zusätzlich zu den bereits gesetzlich ausgeschlossenen Sonntagen bei weiteren kirchlichen Feiertagen wie beispielsweise Palmsonntag, Weißer Sonntag, Mariä Himmelfahrt oder Allerseelen sowie auch am Karnevalssonntag von einer Sonntagsöffnung abzusehen. Einigkeit herrschte auch in der Auffassung, dass die Sonntagsöffnung anlassbezogen und erst ein Anlass gegeben sein muss, bevor ein verkaufsoffener Sonntag terminiert werden kann. Hinsichtlich der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage – laut Gesetz dürfen elf verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet durchgeführt werden, maximal vier pro Ortsteil – wünschte sich die Vertreterin der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) eine Begrenzung auf neun verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet. Der Einzelhandel trat dagegen vehement für eine Öffnung an elf Sonntagen ein, um Versorgungssicherheit und Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten sowie die Attraktivität der Innenstädte zu fördern.

Basierend auf den Ergebnissen des Konsensgespräches wird die Verwaltung eine Vorlage für den Rat der Stadt Leverkusen erstellen, dem die Entscheidung über die Sonderöffnungszeiten für das Stadtgebiet obliegt.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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