Bürgerinnen und Bürger, die sich noch kurzfristig für die Briefwahl entscheiden, sollten auf die Fristen achten: Gemäß Â§ 26 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz müssen die (gelben) Wahlbriefe zur Kommunalwahl am Wahltag, dem 25. Mai 2014, spätestens bis 16 Uhr eingegangen sein. Diese dürfen bei einem späteren Eingang nach 16 Uhr nicht mehr gewertet werden, während die (roten) Wahlbriefe der Europawahl bis zu einer Eingangszeit von 18 Uhr gewertet werden.