Klassenbelegung an der KGS-St.-Stephanus-Schule Hitdorf


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 01.06.2001 // Quelle: Stadtverwaltung

Zur Anfrage der Presse und der Medien bezüglich der Klassenbelegung an der KGS-St.-Stephanus-Schule in Hitdorf lässt Frau Schulamtsdirektorin Heuser-Müller mitteilen, dass sie wegen anderweitiger Verpflichtungen nicht in der Lage ist, alle Redaktionen gleichermaßen telefonisch zu informieren. Aus diesem Grund teilt sie folgendes mit:

Die Ausübung des elterlichen Erziehungsrechts und des daraus folgenden Rechts der Eltern, gem. § 26 SchOG zwischen den in einer Gemeinde bestehenden verschiedenen Schularten zu Beginn eines jeden Schuljahres frei zu wählen, wird durch die personellen, finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten des Staates begrenzt. Das Wahl- und Bestimmungsrecht der Eltern besteht nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Abgewiesenen Eltern steht der Klageweg nicht offen.

Ist es aus personellen oder finanziellen oder organisatorischen Gründen nicht möglich, ein Kind eines anderen Bekenntnisses an einer katholischen Grundschule aufzunehmen, so ist dies mit dem Grundgesetz und den Gesetzen des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbar.


Dies war die rechtliche Einschätzung. Nur warum war es nicht möglich, eine weitere Klasse einzurichten?
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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