Fluggastrechte: Klare Regeln für mehr Rechtssicherheit

Europäisches Parlament macht EU-Verordnung praxistauglich

Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 07.02.2014 // Quelle: Axel Voss

Die EU-Verordnung zu Fluggastrechten wird erweitert, dazu hat das Europäische Parlament gestern seine Verhandlungsposition verabschiedet: Über ihre Rechte und die Kosten einer Flugbuchung müssen Verbraucher zu jedem Zeitpunkt informiert sein. Die Regelungen für Erstattungen bei größeren Verspätungen, Überbuchungen oder Ausfällen sollen neu gefasst werden. „Wir brauchen eine Regelung, bei der das Anrecht auf Entschädigung besser durchsetzbar ist und die für alle Beteiligten Klarheit schafft“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss.

‚Außergewöhnliche Umstände‘, mit denen sich Airlines Erstattungs- oder Kompensationsforderungen entziehen können, sollen sehr eng gefasst werden.
„Das schafft Rechtssicherheit sowohl für die Passagiere als auch für die Fluggesellschaften. Auch die Hilfestellung für Menschen mit Behinderung und die Mitnahme von Musikinstrumenten sind nun besser geregelt“, so Voss, der die Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie die Kreise Rhein-Sieg und Rhein-Erft im Europäischen Parlament vertritt.

Zum umstrittenen Nicht-Erscheinen von Fluggästen („No-show“) möchten die Abgeordneten klarstellen, dass für bezahlte Tickets entsprechend Plätze vorgehalten werden müssen. „Bei einem nicht angetretenen Hinflug kann beispielsweise nicht automatisch der Rückflug verfallen“, unterstrich Voss.

Für Hotelübernachtungen bei unverschuldeten Verspätungen oder Annullierungen fordert das Parlament maximal 125 Euro pro Nacht, begrenzt auf fünf Nächte. Die EU-Kommission hatte maximal 100 Euro für höchstens drei Nächte vorgeschlagen. Für Flüge bis zu 3.500 Kilometer soll ab einer Verspätung von drei Stunden eine Pauschale von 300 Euro pro Flugstrecke erstattet werden, für längere Flüge soll es ab fünf Stunden Verspätung 400 Euro pro Strecke geben. Für Langstreckenflüge über 6.000 Kilometer sollen ab einer Verspätung von sieben Stunden 600 Euro fällig werden.

Die Verschleierung von Zusatzgebühren etwa für Gepäck, Handgepäck oder Kreditkartenzahlungen wollen die Abgeordneten unterbinden. „Die letzten Schlupflöcher für Tricksereien der Airlines müssen endlich geschlossen werden“, sagte Voss abschließend.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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