Energiespar- und Modernisierungsprogramm des Landes: Antragsfrist läuft


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 22.02.2001 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Frühling naht, aber der nächste Winter kommt mit Sicherheit! - Der kluge Eigentümer baut daher vor: zinslose Kredite für Energiesparmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen für das Jahr 2001. Wer etwas gegen zu hohe Heizkosten, schlecht isolierende Fenster, Außentüren und Wände und gegen seine veraltete Heizung hat, sollte sich daher notieren: Aufgrund der zwei Förderprogramme (ESP 1996 + ModR 1996) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen noch für Anträge, die bis zum 31. März bei der Stadt Leverkusen eingehen, zinslose Kredite für Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen. Bewilligungsschluss für diese Förderanträge ist der 30. Juni.
Insgesamt stehen der Stadt Leverkusen in diesem Jahr für beide Förderprogramme 4,2 Millionen Mark Landesmittel zur Verfügung. Je nach Programmart können bis zur Hälfte der förderbaren Aufwendungen für Energie- bzw. Modernisierungsmaßnahmen mit zinslosen Landesdarlehen gefördert werden. Bei Modernisierungen von Wohnraum, der vor 1960 errichtet worden ist, sind für Wohnungen, die vom Eigentümer selber genutzt werden, Einkommensgrenzen zu beachten. Bei vermieteten Wohnungen ist durch die Gewährung von zinslosen Darlehen eine Mietpreisbindung zu beachten, die allerdings befristet ist. Instandsetzungsarbeiten werden nicht als Modernisierung anerkannt und gefördert.

Keine Einkommensgrenzen gelten für das Energiesparprogramm: Für Wohnungen, die vor 1980 bezugsfertig geworden sind, können Energiesparmaßnahmen, wie die Isolierung des Daches, der obersten Geschossdecke, des Kellers, der Außenwände, der Einbau von Isolierglasfenstern und Türen sowie der Einbau von Heizungsanlagen und Zentralwarmwasserbereitungsanlagen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen gefördert werden. Für Eigenheime sind mindestens drei Maßnahmen gebündelt durchzuführen. Dabei werden bereits abgeschlossene technisch einwandfreie Maßnahmen angerechnet, nicht aber nachträglich gefördert.

Für Baudenkmäler gelten besondere Bedingungen.

Die Kombination der genannten Programme mit dem so-genannten KfW-Programm (Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau/Bundesprogramm) ist nicht zulässig. Ausserdem ist die Verwendung von ökologisch schädlichen und giftigen Baustoffen grundsätzlich ausgeschlos-sen.

Detaillierte Auskünfte erteilt: Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen/Wohnungsbauförderung, Friedrich-Ebert-Platz 3, 51373 Leverkusen, unter 02 14/4 06-64 11 Verwaltung; und 02 14/4 06-64 15, Technik.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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