Beschleunigtes Verfahren nur für die Rheinbrücke: Änderung des Bundesfernstraßengesetzes kann nicht für Stelze gelten!


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 13.01.2015 // Quelle: Jamaika-

„Eine umfangreiche Bürgerbeteiligung muss für den zweiten Bauabschnitt der Autobahnerneuerung, die heutige Stelzenautobahn, garantiert werden“, kommentiert Thomas Eimermacher, CDU-Fraktionsvorsitzender, klar und deutlich die Bestrebungen des Bundesverkehrsministeriums, das beschleunigte Verfahren zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes nicht – wie zunächst angenommen – nur für den Neubau der Rheinbrücke, sondern auch für den Autobahnabschnitt bis zum Leverkusener Kreuz anzuwenden. Eimermacher stellt klar: „Die Stelze muss unter die Erde. Für nichts anderes werden wir kämpfen. Uns durch ein beschleunigtes Verfahren vor vollendete Tatsachen zu stellen, das wird es nicht geben!“

OB Buchhorn (CDU) hatte in einem aktuellen TOP-Verteilerschreiben auf die Pläne des Bundes aufmerksam gemacht. „Die Rheinbrücke muss so schnell wie möglich geplant und ersetzt werden, das ist uns allen bewusst“, erklärt Roswitha Arnold, die der Grünen-Fraktion vorsteht. „Aus diesem Grund haben wir das beschleunigte Verfahren für die Brücke befürwortet und unterstützt.“ Markus Pott, Opladen Plus, ergänzt: „Eine Ausweitung dieses ‚Sonderfalls‘ ist für uns nicht tragbar und den Menschen in unserer Stadt nicht vermittelbar. Wir fordern den Bundesverkehrsminister auf, die Dinge richtig zu stellen und die Bürgerschaft, die Politik und die Verwaltung Leverkusens umfangreich zu beteiligen, wenn es um den Ersatz der Stelze geht.“


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.560

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern


Weitere Meldungen