Elterngeld für Mehrlinge: Antrag stellen


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 04.12.2013 // Quelle: Stadtverwaltung

"Eltern von Zwillingen beziehungsweise Mehrlingen können sich freuen: Denn sie bekommen Elterngeld, anders als zuvor, grundsätzlich für jedes Kind, das bei einer Geburt das Licht der Welt erblickt hat. Zuvor galt ein Anspruch auf Elterngeld pro Geburt. Diese Regelung hatte das Bundessozialgericht im Juni geändert.

Wer also, zum Beispiel als Eltern von Zwillingen, Elterngeld für die Geburt bekommen hat, kann jetzt nachträglich unter Umständen weiteres Elterngeld für den zweite Kind erhalten. Mit einem Schreiben hat die Stadtverwaltung bereits betroffene Eltern über die Änderungen informiert.

Elterngeld gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2009 geboren wurden. Es wird bis zum 14. Lebensmonat gezahlt. Um die zusätzlichen Ansprüche geltend zu machen, muss ein Antrag gestellt werden. Dies sollte bis zum Jahresende erfolgen, um eine Verjährung der Ansprüche zu vermeiden.

Die Mitarbeiter der städtischen Elterngeldstelle stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie bieten eine persönliche Beratung an:
Montag und Mittwoch, 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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