Jetzt Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2014/2015 anmelden


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 04.11.2013 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2014/2015 rückt näher. Sie findet in der Zeit von Montag, 11. November 2013, bis Freitag, 15. November 2013, von 9 bis 12 Uhr in den Grundschulen statt. Die meisten Grundschulen vergeben darüber hinaus individuelle Termine, die bei den Schulen nachgefragt werden können.

Zum Schuljahr 2014/2015 sind die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2014 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Schulpflicht erstreckt sich also auf die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2007 bis zum 30. September 2008 geboren sind.

Schulwillige Kinder, die nach dem 30. September 2008 geboren sind, können ebenfalls an den genannten Tagen angemeldet werden.

Den Eltern steht die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Grundschule) frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch weiter entfernt wohnende Kinder auf. Eltern können die nächstgelegenen Grundschulen beim Team des Fachbereiches Schulen Herrn Stolz, Tel 406 4084, e-mail udo.stolz@stadt.leverkusen.de und Herrn Oestreich, Tel. 406 4011, e-mail helmut.oestreich@stadt.leverkusen.de
erfragen.

Die Geburtsurkunde und das Ergebnis der Sprachstandsfeststellung des Kindes sollten bei der Anmeldung vorgelegt werden. Wenn Sprachförderbedarf festgestellt wurde, soll der Nachweis über die Sprachförderung mitgebracht werden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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