Jetzt kann zusätzlicher Schallschutz nur durch Antrag aus dem Sonderprogramm des Bundes kommen


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 29.08.2013 // Quelle: Rüdiger Scholz

„Ich habe nichts anderes erwartet“, so die Reaktion des Rheindorfer CDU-Ratsherrn auf die Erwiderung der Deutschen Bahn auf seinen Einwand im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Rhein-Ruhr-Express (RRX).

In diesen Tagen sind die Einladungen zum Erörterungstermin an die Einwender versandt worden, der ab dem 7. Oktober 2013 im Forum Leverkusen stattfindet.

In der Erwiderung auf die Einwendung von Rüdiger Scholz verweist die Deutsche Bahn auf die Rechtslage. Zusätzlicher Schallschutz ist demnach in der Baulücke nicht geplant.

Etwas kryptisch wurden dann die Randbereiche zu den Baulücken angesprochen, in denen geprüft wurde, ob der Schallpegel zu einer Überschreitung der Grenzwerte führt.
Sollte dies der Fall sein, hätten diese Gebäude ebenfalls Anspruch auf `Schutzmaßnahmen gemäß Lärmvorsorge`. Ob die Prüfung zu einem Anspruch geführt hat, wird in der Erwiderung allerdings nicht ausgeführt.

Scholz: „Es ist wohl so, dass die Stadt Leverkusen nicht umhin kommen wird, Mittel aus dem Programm des Bundes `Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes` zu beantragen.
Nur so besteht die Möglichkeit, dass es zu einem zusätzlichen bzw. verbesserten Schallschutz im Bereich der sogenannten Baulücke zwischen den S-Bahn-Haltestellen Leverkusen-Rheindorf und Leverkusen-Küppersteg kommt.“


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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