Bewohnerparkausweise in Wiesdorf


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 26.03.2013 // Quelle: Stadtverwaltung

Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk D zum 30. April 2013 ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt.

Der Bezirk D umfasst folgende Straßen:

Adolf-Baeyer-Straße
Am Büchelter Hof
August-W.-V.-Hofmann-Straße
Clemens-Winkler-Straße
Dhünnstraße 2 bis 54 und 1 bis 63
Fr.-Ebert-Platz (Fußgängerzone)
Johannes-Wislicenus-Straße
Kaiserplatz
Liebigstraße
Van´t-Hoff-Straße
Viktor-Meyer-Straße


Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk C, Ablauf der Parkausweise zum 31. März 2013 versandt. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 Euro.

Zum Bezirk C zählen:

Adolfsstraße
Albert-Einstein-Straße 2 bis 10 und 1 bis 9
August-Kekule-Straße
Carl-Duisberg-Platz
Carl-Leverkus-Straße 2 bis 78 und 1 bis 69
Dhünnstraße 56 bis 130 und 65 bis 123
Emil-Fischer-Straße
Hauptstraße 68 bis 120 und 67 bis 121
Kaiserstraße
Nobelstraße
Peter-Grieß-Straße


Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden.

Die Bewohner des Bezirkes C müssen ab 1. April 2013 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.

Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter Tel. 0214/406 – 36 31 und 36 32 sowie 3637


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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