Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 24. September vergangenen Jahres beschlossen, auch in diesem Jahr an Karneval wieder ein Glasverbot für den Bereich Leverkusen-Schlebusch zu erlassen.
Die zeitliche Beschränkung für das Glasverbot betrifft folgende Zeiträume:
Donnerstag, 7. Februar, von 08.00 – 21.00 Uhr (Weiberfastnacht)
Samstag, 9. Februar, von 10.00 – 19.00 Uhr (Karnevalszug Schlebusch)
Der Bereich des Glasverbotes wird auf folgende Straßen beschränkt:
· Fußgängerzone von der Einmündung Oulustraße / Lindenplatz bis zur Einmündung Gregor-Mendel-Straße
· Oulustraße von der Einmündung Münster´s Gäßchen bis zur Einmündung von-Diergardt-Straße / Hammerweg.
· Ladenfläche und Parkplatz parallel zum Hammerweg und bis zur Dechant-Fein-Straße.
Die Bereiche ergeben sich aus dem beigefügten Plan.
Als zusätzliche Maßnahme wird die Oulustraße im Bereich zwischen Einmündung von-Diergardt-Straße / Hammerweg / Bergische Landstraße und der zweiten Einfahrt Münster´s Gäßchen von der Herbert-Wehner-Straße aus kommend für den Individualverkehr gesperrt. Der Verkehr wird aus Richtung Köln kommend von der Bergischen Landstraße über den Dhünnberg, Karl-Carstens-Ring und Herbert-Wehner-Straße umgeleitet. Anwohner können bis Einmündung Hammerweg und von-Diergardt-Straße anfahren. Die Anfahrt zum Münster´s Gäßchen erfolgt über Herbert-Wehner-Straße.
Die Parkplätze Münster´s Gäßchen und auch die Parkgarage sind erreichbar über Herbert-Wehner-Straße / Oulustraße.
Die Straße Münster´s Gäßchen wird zum Einbahnstraßenverkehr mit der Einfahrt in Höhe Pfannkuchenhaus und Ausfahrt Höhe Haus Nummer 40.
Der Busverkehr wird ab der Einmündung Dhünnberg über Dhünnberg, Karl-Carstens-Ring und Herbert-Wehner-Straße umgeleitet. Diese Regelung gilt für Donnerstag,
7. Februar, in der Zeit von 08.00 – 21.00 Uhr. Die Haltestellen von-Diergardt-Straße und Gezellinallee werden nicht angefahren.
Für den Karnevalssamstag gelten die Sperrungen für den Karnevalszug.