Hundehalter in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 11.05.2012 // Quelle: Stadtverwaltung

In Leverkusen werden rund 5.500 Hunde gehalten. Die Bedürfnisse von Hund und Halter und ihrer Umgebung passen nicht immer problemlos zueinander. Um möglichst allen Beteiligten gerecht zu werden, gibt es einige Regeln und Gesetze, die jeder Hundehalter beachten muss.
Nach dem Landeshundegesetz gilt:
• Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
• In bestimmten Bereichen und bei bestimmten Anlässen gilt ein Anleingebot (in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, auf Straßen und Plätzen mit Publikumsverkehr, in öffentlichen Park-, Garten und Grünanlagen sowie auf Kinderspielplätzen und bei öffentlichen Veranstaltungen)
• Grundsätzlich ist es verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten, zu kreuzen oder auszubilden.
Besondere Vorschriften für Hundehalter:
• Erlaubnispflicht für die Haltung von Hunden der Kategorien "gefährliche Hunde" und Hunde bestimmter Rassen" sowie deren Kreuzungen
• Anzeigepflicht für die Haltung großer Hunde
• Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für "gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen"
• Möglichkeit der Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht
• Sachkundenachweis für Halter aller Hunde (Ausnahme: kleine Hunde)
• Nachweispflicht für die Zuverlässigkeit des Halters durch ein Führungszeugnis
• Nachweis der Haftpflichtversicherung
• Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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