Der Medienberichterstattung der letzten Tage - insbesondere der ZDF Sendung WISO - war zu entnehmen, dass sich derzeit das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer beschäftigt.
Gegenstand des laufenden Verfahrens ist die Klärung der Bemessungsgrundlage und nicht die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer.
Der Einheitswert wird durch das Finanzamt festgesetzt und bildet mit dem Grundsteuermessbescheid die Grundlage, auf der die Gemeinde die Grundsteuer erhebt.
Ein gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde gerichteter Rechtsbehelf muss daher als unzulässig beschieden werden, sofern sich die Begründung auf die Höhe des Einheitswertes bezieht.
Diese Festsetzung des Finanzamtes ist für die Gemeinden kraft Gesetzes bindend.