Europäisches Parlament verabschiedet Richtlinie zur Stärkung der Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 13.12.2011 // Quelle: Axel Voss

Das Europäische Parlament hat heute mit großer fraktionsübergreifender Mehrheit die Richtlinie zum Recht auf Belehrung in Strafverfahren angenommen. Mit der neuen Richtlinie werden erfolgreich gemeinsame Mindestnormen für diesen Bereich festgelegt.

Der in der Richtlinie geregelte Europäische "Rechtebrief" soll Beschuldigten und Verdächtigen bei der Festnahme übergeben werden und sie in leichter und verständlicher Muttersprache über ihre Rechte aufklären.

"Ich fand von Anfang an, dass die Kommission einen sehr guten Vorschlag hervorgebracht hat und möchte daher auch Kommissarin Reding meine Glückwünsche aussprechen", so der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) gestern in Straßburg bei der Aussprache zum Thema im Plenum.

Besonders hebt Voss einen Erfolg des Europäischen Parlaments im Verlauf der Verhandlungen mit Rat und Kommission hervor: "Ein großes Anliegen war mir immer, dass die Belehrungspflicht das Schweigerecht beinhaltet und dass aus diesem Schweigen keine negativen Schlüsse gezogen werden dürfen. Anders war das geltende Recht in Großbritannien. Das Schweigerecht ist nun gewährleistet und darüber freue ich mich sehr."

"In vier Mitgliedstaaten gab es bislang keine gesetzliche Verpflichtung, einen Verdächtigen von seinem Recht auf Rechtsbeistand in Kenntnis zu setzen und nur in zehn Mitgliedstaaten wird ein Verdächtiger in Form einer schriftlichen Mitteilung über seine Rechte informiert", erläutert der Jurist Voss weiter.

"Nur durch gemeinsame Mindeststandards in diesem intensiv grundrechtseingreifenden Bereich stellen wir Vertrauen in andere Rechtssysteme her und nur so können wir den Bereich der gegenseitigen Anerkennung weiter ausbauen", unterstreicht Voss, der die Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie die Kreise Rhein-Sieg und Rhein-Erft im Europäischen Parlament vertritt.

Der Vorschlag ist nach dem Vorschlag zur Verdolmetschung und Übersetzung im Strafverfahren die zweite von mehreren Maßnahmen aus dem im November 2009 verabschiedeten Fahrplan des Rates zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren. Er dient der Stärkung der Rechte von verdächtigen Personen und soll die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung erleichtern, um die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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