Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 22.07.11 die Beitragsfreiheit für das Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, ab dem 01.08.11 beschlossen.
Die entsprechenden neuen Festsetzungsbescheide gehen den Eltern/Erziehungsberechtigten in der 31. KW von der Stadt Leverkusen zu.
Soweit eine Überweisung des Elternbeitrages in den angesprochenen Fällen vorgenommen wird, ist dies ab dem 01.08.11 nicht mehr notwendig. Soweit eine Abbuchungsermächtigung besteht, lässt sich die entsprechende kassentechnische Abwicklung in der Kürze der Zeit nicht mehr verändern. Vorgenommene Abbuchungen für Elternbeitragsfälle, in denen ab dem 01.08.11 kein Elternbeitrag mehr zu entrichten ist, werden unaufgefordert zurückerstattet.