MIT Leverkusen fordert Verzicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen bei kleinen Kapitalgesellschaften


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 10.05.2011 // Quelle: MIT

Kleine Kapitalgesellschaften sollen schnellstmöglich von der Pflicht zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse befreit werden, fordert die MIT Leverkusen (Mittelstandsvereinigung der CDU).

"In Deutschland sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, bis zum 31.12. des Folgejahres ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Davon betroffen sind auch zahlreiche Kleinbetriebe und persönlich haftende Gesellschafter", sagt der Vorsitzende der MIT Leverkusen Jörg Ferber.

"Für die MIT Leverkusen entsteht so für die kleinen in der Regel mittelständischen Betriebe unnötige Bürokratie, ohne das bei diesen Betrieben ein tatsächlicher Nutzen zu erkennen ist. Das Argument des "Gläubigerschutzes" mag für Großunternehmen wie kapitalmarktorientierte Unternehmen sinnvoll sein, nicht jedoch für kleine mittelständische Kapitalgesellschaften", so Jörg Ferber weiter.

"Wir fordern von der Bundesregierung eine Regelung, die zumindest Kleinstunternehmen mit einer Bilanzsumme unter 500.000 Euro von der Pflicht zur Offenlegung befreit", so Ferber abschließend.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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