Schutz des Stadtbildes


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 25.03.2011 // Quelle: Stadtverwaltung

In den vergangenen Wochen häufen sich beim Fachbereich Recht und Ordnung die Beschwerden von Bürgern über die Verunreinigungen durch Hundekot oder über Hundehalter, die ihre Tiere aufsichtslos herumlaufen lassen, teilweise auch auf Kinderspielplätzen.

Daher wird nochmals auf die Einhaltung gewisser "Spielregeln" hingewiesen.

Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen soll das Stadtbild vor Verschmutzung geschützt werden.

Nach dieser Vorschrift ist es den Haltern oder Führern von Hunden untersagt, alle Straßen, Wege und Plätze und öffentlichen Anlagen - wozu insbesondere auch Park- und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze gehören - durch Hunde verunreinigen zu lassen.

Des Weiteren dürfen die Hundehalter ihre Hunde nicht aufsichtslos herumlaufen lassen. Sie sind verpflichtet, die Hunde so mit sich zu führen, dass Menschen oder andere Tiere nicht gefährdet oder verletzt werden können. Vor allem ist das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen untersagt.

Für jeden Verursacher besteht eine Beseitigungspflicht. In der Praxis bedeutet dies, dass der Hundekot mit Hilfen von Tüten oder Papiertüchern aufzunehmen und anschließend ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Nach einer Verunreinigung eines Sandspielplatzes durch Kot kann von dem Verantwortlichen verlangt werden, die Kosten für den Austausch des gesamten Sandes zu tragen.

Bei festgestellten Verstößen gegen diese ordnungsbehördliche Verordnung handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden können.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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