Kandidatin zieht Bewerbung zurück - Schulleiterstelle an der Realschule „Am Stadtpark“ in Leverkusen wird neu ausgeschrieben


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 28.05.2010 // Quelle: Bezirksregierung Köln

Die Schulleiterstelle an der Realschule „Am Stadtpark“ in Leverkusen wird neu ausgeschrieben. Kurz vor dem Pfingstwochenende zog die bestbeurteilte Kandidatin ihre Bewerbung aus persönlichen Gründen zurück. Die Bezirksregierung bedauert die Entscheidung, gleichwohl respektiert sie diese.
Bei der Neuausschreibung der Stelle sind die Schule und die Stadt Leverkusen zu beteiligen. Eine Besetzung der Schulleiterstelle ist damit vor Beginn des kommenden Schuljahres allerdings nicht mehr zu erwarten.

Was ist bisher geschehen?
Am 25.03.2010 hat die Schulkonferenz der Realschule „Am Stadtpark“ die einzige zur Wahl stehende Bewerberin mit deutlicher Mehrheit nicht gewählt. In einem offenen Brief vom 27.04.2010 beklagt das Lehrerkollegium, dass keine weiteren Bewerber als geeignet eingestuft wurden und betont, man sei davon ausgegangen, dass die Stelle nach der Nichtwahl erneut ausgeschrieben würde. Als Begründung wird eine Auskunft der Landesregierung aus dem Jahr 2008 zitiert, die jedoch durch zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung überholt und vom Ministerium für Schule und Weiterbildung gegenüber den Spitzenverbänden der Kommunen mit Schreiben vom 20.05.2009 richtig gestellt wurde. Zwei Vertreterinnen der Bezirksregierung hatten am 25. März 2010 beratend an der Schulkonferenz teilgenommen und diese aktuelle Rechtslage ausführlich erläutert.

Danach ist die Bezirksregierung zwar gehalten, möglichst zwei geeignete Personen zu benennen, aus denen die Schulkonferenz einen Vorschlag machen soll. Nach den Kriterien des Leistungsprinzips (Artikel 33 Abs. 2 GG) gab es in diesem Fall jedoch nur eine Bewerberin mit Bestnote, die der Schulkonferenz vorgestellt werden konnte. Deshalb hatte diese nur die Möglichkeit zuzustimmen oder abzulehnen. Die Bezirksregierung kann der Schulkonferenz nur Kandidaten vorstellen, die aus einem objektiven Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) als bestgeeignet hervorgegangen sind. Auch wenn die Schulkonferenz die vorgeschlagenen Personen ablehnt, muss die Bezirksregierung am beamtenrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese festhalten und den/die Bestbeurteilte(n) Bewerber(in) durchsetzen. Solange eine mit Bestnote beurteilte Bewerberin zur Verfügung steht, gibt es auch keinen sachlichen Grund für die Neuausschreibung der Stelle. Diese wurde erst möglich durch den Verzicht der vorgesehenen Bewerberin.

In einem Artikel des Leverkusener Anzeigers vom 12.05.2010 haben mehrere Ratsfraktionen das Lehrerkollegium demonstrativ unterstützt. Das Vorgehen der Bezirksregierung wurde als „nicht rechtskonform“ bezeichnet. Obwohl die Bezirksregierung also bereits in der Schulkonferenz Ende März die zuständigen städtischen Vertreter über die neue Rechtslage informiert und zusätzlich noch telefonisch und per Fax vom 10.05. auf bestehende Rechtsirrtümer hingewiesen hatte, waren diese Informationen offenbar den politischen Gremien nicht weitergegeben worden.

Zur Unzufriedenheit des Lehrerkollegiums über die aus seiner Sicht mangelnden Kommunikation von Seiten der Bezirksregierung ist klar zu stellen, dass der Bitte des Lehrerkollegiums um ein Gespräch mit der zuständigen schulfachlichen Dezernentin selbstverständlich entsprochen und ein Termin vereinbart wurde. Völlig unverständlich ist daher der Leserbrief des Lehrerrates, der nach dieser Terminvereinbarung am 19.05.2010 im Kölner Stadtanzeiger erschienen ist.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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