Preisauszeichnung in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 08.03.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Menge an Waren- und Dienstleistungen macht oft den Einkauf unübersichtlich.
Ein kritischer Preisvergleich kann zu einer zufriedenstellenden Kaufentscheidung beitragen. Um einen aussagekräftigen Vergleich vornehmen zu können, ist die verständliche und übersichtliche Preisauszeichnung der Produkte eine wichtige Voraussetzung. Preiswahrheit und Preisklarheit sind daher zentrale Elemente eines wirkungsvollen Verbraucherschutzes.

Damit Verbraucher eine bessere Orientierung beim Einkauf und bei der Bewertung von Dienstleistungen haben, regelt die Preisangabenverordnung die inhaltlichen Ge- und Verbote der Preisauszeichnung:
In Supermärkten, Kaufhäusern und sonstigen Einzelhandelsgeschäften muss jedes Produkt mit einem Endpreis inkl. Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.
Außerdem müssen alle abgepackten Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, mit dem Grundpreis ausgezeichnet werden.
Die Preise müssen in unmittelbarer Nähe angebracht sowie unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein.

In Leverkusen hat der Fachbereich Recht und Ordnung die Aufgabe, beim Handel und den Dienstleistungsunternehmen die Beachtung der Pflichten nach der Preisangaben-verordnung durch Überprüfungen zu überwachen und für ihre Einhaltung zu sorgen. Erwiesene Verstöße können ein Verwarngeld oder ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Praktische Tipps für Verbraucher:
Jeder Verbraucher kann sich über alle unzureichenden Preisauszeichnungen und Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, die ihm bei seinem Einkauf auffallen, beschweren. Der direkteste und schnellste Weg ist, sich unmittelbar an den zur Preisangabe Verpflichteten zu wenden. Zunächst sollte er dort auf die jeweiligen Verstöße konkret hinweisen und deren Abstellung verlangen.

Zeigt sich der Angesprochene uneinsichtig und findet keine Verbesserung statt, dann kann der Verbraucher sich an den in Leverkusen zuständigen Ansprechpartner, den Fachbereich Recht und Ordnung (Telefon 0214 406 3030) wenden.

Neben dieser Stelle kann sich der Verbraucher darüber hinaus auch an die Verbraucherberatungsstelle in Leverkusen – Wiesdorf (Telefon 0214 404 7510) wenden. Die Verbraucherberatung hat in vielen Spezialgebieten kompetentes Fachwissen, um in Fragen, die beispielsweise den Kauf von Waren und Dienstleistungen betreffen, gut zu beraten.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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