Dass Früherkennung wichtig ist, gilt nicht nur für Alt. Auch die ganz Jungen müssen zur Früherkennungsuntersuchung. Deshalb sind Kinderärztinnen und -ärzte seit dem 1. September verpflichtet, der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit die Kinder zu melden, die an den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 nicht teilgenommen haben. Das Land Nordrhein-Westfalen verstärkt damit den Kinderschutz.
In einem ersten Schritt werden die Eltern der betroffenen Kinder vom achbereich Kinder und Jugend und dem Gesundheitsamt angeschrieben und erneut aufgefordert, die Untersuchung innerhalb von vier Wochen bei einem Kinderarzt nachzuholen. Das Gesundheitsamt überwacht die Durchführung der nachzuholenden Untersuchungen. Sollte die Früherkennungsuntersuchung nicht zeitnah erfolgen, wird der Fachbereich Kinder und Jugend über das Versäumnis informiert. Um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, wird der Fachbereich Kinder und Jugend die Situation des jeweiligen Kindes überprüfen.