Wissen ist nicht immer nur eine Frage des Ob, sondern auch des Wann und Wie

Sondernutzungen sind nicht alle bekannt, vor allem nicht früh genug
Planungen für Veranstaltungen müssen sich auf frühzeitige Daten verlassen

Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 25.06.2009 // Quelle: AGO

Im Rahmen der Absage der diesjährigen Opladener Weinstube hatte die AktionsGemeinschaft Opladen (AGO) u.a. moniert, dass dauerhafte Sondernutzungsrechte in der Opladener Fußgängerzone nicht rechtzeitig bekannt werden, um diese in die vorausschauenden Veranstaltungsplanungen einzubinden. Laut der Stadtverwaltung gebe es eine Liste dazu. Wohl sind der AGO die hinzukommenden Sondernutzungen bekannt, nur leider oft erst, wenn die Planungen für die Veranstaltungen bereits abgeschlossen sind. Des „Pudels Kern“ zur Absage der Opladener Weinstube liegt aber ganz woanders. Dies soll daher nochmals dargelegt werden.

Doch zunächst zu dem eher hinführenden Teil, damit die im Raume stehende Reaktion beantwortet werden kann. Danach folgt des Pudels Kern.

Es ist keine Frage, ob die Sondernutzungen bekannt sind. Es geht auch nicht um die generelle Frage von Dauer-Sondernutzungen. Die sind essentieller und unbestritten wichtiger Bestandteil des Einzelhandels. Es geht viel mehr darum, wann und wie die AGO von neuen Sondernutzungen erfährt. Die Veranstaltungen werden in der Regel schon viele Monate, wenn nicht gar ein ganzes Jahr im Voraus geplant. Schon für die Anwerbung von Händlern – und da reicht der übliche Standard, der oft und leider viel zu oft wiederkehrend geboten wird, nun mal leider nicht aus – bedarf es eines langen Vorlaufs. Diese Planungssicherheit ist nun mal unumgänglich.

Und es geht auch nicht um seit Jahren bekannte Sondernutzungen oder feste Einbauten. Damit kann man ordentlich planen und hier findet sich immer eine Lösung. So funktioniert das mit dem DOM-Garten, dem Obsthändler, dem Blumenstand, einer Kaffeerösterei, einer weiteren Gaststätte, den Eisdielen, Sitzbänken und Monumenten, etc.. Die sind seit Jahren bekannt und daher einplanbar.

Leider passiert es – und dann leider auch recht kurzfristig mindestens zweimal im letzten Jahr -, dass die AGO über neue Sondernutzungen – dauerhafter Art oder als fester Einbau – wie auch Baustellen nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt war. Erst auf Rückfragen hin wird der AGO und den Veranstaltern dies bekannt, die dann kurzfristig und mit allen selbst zu tragenden Konsequenzen und letztlich auch Kosten umplanen müssen. Es reicht eben nicht, wenn dies etwa drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekannt wird, es sei denn, es ist unumgänglich akut bei Baustellen.

Zwar starten auch die neuen Jahres-Dauernutzungen etwa im März und sind dann bekannt. Allerdings sind dann die meisten Veranstaltungen schon durchgeplant. Dem gemäß entstehen vorgenannte Probleme. Dies sollte einleuchtend sein. Aber auch hierfür gibt es seitens AGO Lösungsvorschläge.

Gravierender ist allerdings, dass die AGO trotz mehrmaliger Rückfrage bislang ohne Antwort geblieben ist, ob offensichtliche weitere Dauernutzungen denn nun vergeben wurden oder nicht. Von konkreten Nennungen wird hier abgesehen, sind aber an entsprechender Stelle bekannt. Gleiches gilt für unvorhergesehene Baustellen, über die die AGO meist nur auf Nachfrage hin informiert wurde. Wenn die AGO dies rechtzeitig weiß, findet sich auch hier sicher eine wie auch immer tragbare Lösung.

Für beides wurde im Dialog mit den zuständigen Stellen eine Lösung vereinbart, dass schnellstmögliche Übersichten respektive Informationen über drohende Baustellen an die AGO weitergereicht werden. Leider bislang weitestgehend erfolglos bzw. ohne Aktualisierung.

Nicht unbedeutend ist dabei, dass seitens AGO wie von jedem anderen Nutzer Sondernutzungsgebühren entrichtet werden.

Jedoch gilt scheinbar für die Absprache zwischen Dauernutzern und Veranstaltern bzw. AGO nicht das Prinzip „Gleiche unter Gleichen“. Hier sind immer die AGO bzw. die Veranstalter diejenigen, die einen Kompromiss finden müssen und im Zweifelsfalle den Kürzeren ziehen. Wie bereits oben gesagt, funktioniert das mit den lange bekannten Dauernutzern trotz allem.

Und auch für andere findet sich eine Lösung – wenn man denn rechtzeitig weiß, dass neue Sondernutzungen vergeben werden sollen oder vergeben worden sind.

Im Interesse aller würde die AGO generell ein für alle Seiten verbindliches Einigungsgebot, mindestens für neue Dauernutzungen, sehr begrüßen. Es kann ja nicht sein, dass der eine Nutzer besser gestellt ist als der andere, denn letztlich bezahlen die einen zwar länger, die anderen in Summe dafür öfter und für weitaus mehr Platz. Vielleicht ist die vielleicht dann doch logische Gedankenfolge aber ja ein Resultat haushalterischer Buchführung. In den meisten anderen Kommunen jedenfalls funktioniert das anders im Sinne der Gemeinschaft.

Die AGO führt ihre Veranstaltungen ja nicht zum Selbstzweck aus, sondern damit möglichst die Einkaufszone als Ganzes profitiert. Dass dabei nicht jeder AGO-Mitglied ist oder Aktionen auf andere Weise finanziell oder durch Sachunterstützung mitträgt, mag schon ärgerlich genug sein, ist aber vielleicht Zeichen der Zeit.

Umso unverständlicher ist, dass die AGO und somit deren Mitglieder dennoch in oben genannter Weise de facto Nutzer zweiten Grades sind. Somit würden ggf. wieder Nicht-beteiligte von den Veranstaltungen oder Aktionen mitprofitieren und wären dafür noch nicht mal wenigstens zu Kompromissbereitschaft gezwungen.

Mit den Stellen der Stadtverwaltung wurde als Folge vereinbart, dies weiter zu beobachten, eine für alle Seiten zwingende Einigungsbereitschaft aber weiterhin abgelehnt.

All diese zunehmenden „Stolpersteine“ wurden bisher dennoch mit viel Kreativität und Flexibilität umschifft und sind für die Absage der Opladener Weinstube „nur“ mitursächlich.

Dies sollte als Antwort zu diesem Problem reichen, das eigentlich nur ein wie beschrieben einfach zu lösendes Kommunikations- und Vertragsproblem wäre. Doch darum ging es im Kern letztlich nicht. Und daher bleibt die städtische Antwort unverständlich. Seis drum.

Kommen wir nun zu des Pudels Kern, denn es ging letztlich um Generelleres.

Besonders ärgerlich waren im Vorfeld insbesondere die seitens einiger Politiker geäußerten Kritikpunkte an der letztjährigen Opladener Weinstube.

Die AGO hätte hier konstruktive Vorschläge gleicher Quelle begrüßt, wie man unter den gegebenen Umständen eine Verbesserung herbeiführen kann. Andernfalls redet man eine Veranstaltung unbegründet kaputt.

Und zu diesen Umständen gehört nun mal eben auch die zunehmende „Zerstückelung“ der Fußgängerzone, die es zunehmend schwerer macht, all diese Hürden zu umschiffen. In diesem Sinne hat die AGO dies nochmals thematisiert.

Hier möchte die AGO nochmals einen Anstoß geben, dass sich die Politik die Rahmenbedingungen anschaut und ggf. für Verbesserungen einsetzt, statt schnöde Kritik zu üben, ohne die Umstände zu kennen, geschweige denn konstruktiv an einer Lösung mitzuarbeiten.

In Wiesdorf treten die Auguren für großzügige und möglichst flexible öffentliche Räume ein, während sie in Opladen die gegensätzliche Entwicklung nicht erkennen. Beiden Standorten ist dabei jedoch gemein, dass wohl für belebende Veranstaltungen die Rahmenbedingungen politisch unbedeutend bzw. diese zahlende Nutzer zweiten Ranges zu sein scheinen, egal, ob ein Markt in Wiesdorf in die sprichwörtliche Ecke mit zweifelhaftem (Kunden-) Lauf weichen soll oder in Opladen regelrechtes „Stückwerk“ forciert wird. Bedauerlich sind die möglichen Konsequenzen an beiden Standorten.

Hier steckt des Pudels Kern - fest!


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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