„RL BestandsInvest“ des Landes - Mittelzuteilung für das Jahr 2009


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 04.05.2009 // Quelle: Stadtverwaltung

Auch im Jahr 2009 fördert das Land NRW Investitionen im Wohnungsbestand. Der Stadt Leverkusen stehen dafür im Förderjahr 2009 Landesmittel in Höhe von 479.000,00 Euro zur Verfügung.

Insbesondere werden bauliche Maßnahmen zur

- Reduzierung von Barrieren in bestehenden Mietwohnungen und Eigenheimen sowie Eigentumswohnungen

- nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkten CO2-Einsparung in bestehenden Sozialwohnungen und gefördertem Wohneigentum

mit Darlehen gefördert.

Barrierefreiheit
Bei der Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z.B. barrierefreie Umgestaltung des Bades durch den einer Einbau bodengleiche Dusche, eines erhöhten Toilettensitzes, Verbreiterung von Türen etc.) sind bestimmte Mindestanforderungen bezüglich der technischen Durchführung und Raumverhältnisse zu beachten.

Die Darlehen betragen bis zu 15.000,00 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 50 Prozent der anerkannten Bau- und Nebenkosten und bei Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Förderzusage noch mindestens fünf Jahre öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegen, höchsten 60 Prozent der anerkannten Bau- und Nebenkosten.

Werden Wohnungen für Wohngruppen mit älteren und pflegebedürftigen oder behinderten Menschen mit Betreuungsbedarf barrierefrei umgebaut, beträgt der Höchstbetrag 30.000,00 Euro pro Wohnung.
Für den erstmaligen Einbau eines Aufzuges ist ein Zusatzdarlehen von 2.100,00 Euro pro erschlossene Wohnung, höchstens jedoch 60 Prozent der anerkannten Bau- und Nebenkosten, möglich.

Darlehensbeträge unter 1.500,00 Euro werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).

Verbesserung der Energieeffizienz

Bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Reduktion im preisgebundenen Wohnungsbestand (d.h. Sozialwohnungen) umfassen Wärmedämmungen der Fassade, der Kellerdecke, des Daches, den Einbau wärmegedämmter Türen und Fenster sowie den Einbau einer Heizung und Warmwasserversorgung. Ferner wird hier der Einbau von solarthermischen Anlagen und mechanischen Lüftungsanlagen gefördert.

Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn mindestens drei Maßnahmen gebündelt ausgeführt werden.

Von einer Förderung ausgenommen sind Nachtstromspeicherheizungen und/oder Warmwasserbereitungsanlagen durch Stromdurchlauferhitzer sowie Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen (in Innenstadt – u. Innenstadtrandlagen bis zu sechs Vollgeschossen).

Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie im selbst genutzten Wohneigentum, sofern dessen Bau oder Erwerb mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist. Förderfähig sind auch bauliche Maßnahmen in Miet- und Genossenschaftswohnungen, für die Miet- und Belebungsbindungen im Rahmen der mittelbaren Belegung eingeräumt werden bzw. wurden.

Dabei ist Fördervoraussetzung, dass der Wohnraum vor dem 1. Januar 1995 fertig erstellt worden ist und dass Sozialwohnungen noch mindestens fünf Jahre der öffentlich-rechtlichen Bindung unterliegen. Bei selbst genutztem Wohneigentum muss das Förderdarlehen noch mindestens fünf Jahre planmäßig laufen.
Das Darlehen beträgt hier höchstens 30.000,00 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 60 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.

Darlehensbeträge unter 2.500,00 Euro werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).

Allgemeine Regeln

Das Darlehen wird für die Dauer von zehn Jahren mit 0,5 Prozent, danach mit sechs Prozent verzinst. Die Tilgung beträgt zwei Prozent. Zusätzlich sind ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,4 Prozent und ein laufender Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent des bewilligten Darlehens zu entrichten.

Mit der Durchführung der baulichen Maßnahme darf erst nach Erteilung der Förderzusage begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- oder Liefervertrages. Das Einholen von Kostenvoranschlägen ist unschädlich.

Es handelt sich nicht um Zuschüsse. Die Darlehen sind stets zurückzuzahlen.

Weitere Informationen und detaillierte Auskünfte erteilen:

Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht-Wohnungsbauförderung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen

Öffnungszeiten:
Montag u. Mittwoch: 8.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13.30 Uhr

Termine an den anderen Wochentagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Zur technischen Information steht Ihnen Herr Odendahl (Tel.: 02 14/4 06-64 15) zur Verfügung.

Informationen zum Verwaltungsverfahren erteilt Herr Krebs (Tel.: 02 14/4 06-64 11)

Außerdem können sich Interessierte unter den Web-Adressen

http://www.mbv.nrw.de/,
www.barrierefrei.nrw.de sowie
www.nrwbank.de

umfassend informieren.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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