Lebensmittelüberwachung: Gebühren für zusätzliche Kontrollen


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 15.01.2009 // Quelle: Stadtverwaltung

In allen EU-Ländern traten Regelungen in Kraft, wonach in der Lebensmittelüberwachung Gebühren für bestimmte amtliche Kontrollen zu erheben sind, die bisher kostenfrei waren. Gebührenpflichtig sind danach Kontrollen, die über die normale Kontrolltätigkeit hinausgehen. Hierzu zählen zum Beispiel Nachkontrollen, wenn die reguläre Kontrolle Beanstandungen ergeben hat. Auch wenn die Entnahme und Analyse von Proben erforderlich ist, um das Ausmaß eines Problems festzustellen, können die Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand für Außen- und Innendienst, einer Fahrkostenpauschale sowie ggf. den Kosten für die Probenuntersuchung.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Stadt Leverkusen kann daher seit dem Herbst 2008 von den Lebensmittelunternehmen Gebühren für zusätzliche Kontrollen einnehmen. Planmäßige Kontrollen der Lebensmittelüberwachung, die nicht zu Beanstandungen führen, sind auch weiterhin kostenfrei.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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