Diebe sollen ihr Ziel nicht erreichen! - Lassen Sie Ihr mobiles Navigationsgerät nicht im Fahrzeug!

Polizei bietet Navi-Pass an

Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 29.03.2008 // Quelle: Polizei

Über drei Millionen Deutsche verfügen über ein mobiles Navigationsgerät - und die Anzahl steigt. Leider machen sich auch Ganoven diesen Umstand zu Nutze. Waren es sonst Radios oder Handys, die aus den PKW gestohlen wurden, sind es jetzt die Navigationsgeräte - mehr als 30.000 waren es 2007. Den Dieben wird es sehr oft leicht gemacht - das sorglose sichtbare Zurücklassen der Geräte im Wagen eröffnet die Chance auf lukrative Beute.

Gerade auf Großraumparkplätzen, in Parkhäusern, an Flughäfen, aber auch in Wohngebieten nutzen Diebe die Sorglosigkeit und die Bequemlichkeit der Fahrzeugführer, die ihr mobiles Navigationsgerät im Fahrzeug - wenn auch versteckt - belassen. Routinierte Täter benötigen nur wenige Sekunden, um mittels eines Nothammers oder ähnlichen Werkzeugs die Fahrzeugscheibe einzuschlagen oder das Fahrzeugschloss zu öffnen und das Navigationsgerät zu entwenden. Sie kennen auch alle gängigen Verstecke und finden ihre Beute sehr schnell im Handschuhfach oder unter den Sitzen.

Im Jahr 2007 wurden aus den Kreispolizeibehörden in NRW 126.753 Fälle "Diebstahl aus Kraftfahrzeugen" gemeldet (2006: 123.040). Der Diebstahl von Navigationsgeräte nahm dabei rasant zu. Waren es im Jahr 2005 circa 7.000 Fälle, so stieg die Zahl der gemeldeten Fälle im Jahr 2007 auf über 30.000 an (2006: über 20.000).

Das Vertrauen der Fahrzeugführer darauf, dass die Kraftfahrzeugversicherung den Schaden erstatten wird, ist ein Irrglaube! Sicherlich werden die Schäden am Fahrzeug getragen - jedoch sind keinesfalls Wertgegenstände, die nicht fest eingebauter Bestandteil des Fahrzeugs sind, so auch das mobile und im Fahrzeug verbliebene Navigationsgerät, bei deren Entwendung mitversichert.
Dieser Schaden wird in der Regel nicht erstattet!


Doch wie können Sie sich schützen?
Ein Fahrzeug ist nun mal kein Tresor! Deshalb lassen Sie - selbst bei nur kurzfristigem Verlassen des Fahrzeugs - grundsätzlich keine Wertgegenstände, weder sichtbar noch versteckt, im Innenraum zurück!

Entfernen Sie auch die Halterung Ihres mobilen Navigationsgeräts, um Tätern gar keinen Anreiz hinsichtlich eines möglichen versteckten Verbleibs dessen im Fahrzeug zu geben.

Nehmen Sie auch abnehmbare Bedienteile, z.B. von fest eingebauten Navigationsgeräten, grundsätzlich beim Abstellen des Fahrzeugs mit.

Alarmieren Sie die Polizei über 110, wenn Sie einen Täter beobachten, prägen Sie sich die Person und die Fluchtrichtung soweit wie möglich ein, teilen Sie Ihren Standort mit und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
Sie haben es in der Hand, Dieben die Richtung zu weisen!

Weitere Informationen und Präventionstipps sowie den Navi-Pass bietet das Landeskriminalamt NRW auf der Internetseite www.lka.nrw.de an.

Ein Teil der entwendeten mobilen sowie fest eingebauten Navigationsgeräte werden über Auktionsbörsen im Internet angeboten.
Erwerben Sie ein gestohlenes Gut, so haben Sie grundsätzlich keinen Eigentumsanspruch darauf.

Seien Sie vorsichtig beim Ankauf von sehr preisgünstigen Geräten!

Seien Sie misstrauisch, wenn eine auffällige Abweichung zwischen Preis und Wert erkennbar ist, Geräte ohne Papiere angeboten werden, Anbieter aus dem Ausland stammen oder ein Bankkonto im Ausland haben und eine Vielzahl an gebrauchten, kostengünstigen Geräten anbieten!


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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