Australischer Giftmüll in NRW

Umweltverbände fordern Importstopp und Untersagung der Genehmigung für HCB-Verbrennung

Archivmeldung aus dem Jahr 2007
Veröffentlicht: 16.01.2007 // Quelle: BUND

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordern einen Stopp des Imports und der Verbrennung von australischem Giftmüll. In einem Brief an Umweltminister Eckhard Uhlenberg warnen die Umweltverbände vor den ökologischen und gesundheitlichen Folgen einer Verbrennung des hochgiftigen Hexachlorbenzols in Nordrhein-Westfalen.
Es sei nicht hinnehmbar, dass eine dicht besiedelte Region wie NRW, die bereits eine hohe Umweltbelastung aufweist, zum Ziel internationaler Giftmülltransporte wird. Die kommerziellen Interessen der beteiligten Unternehmen müssten hinter dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurücktreten. Insgesamt etwa 11.000 Tonnen des durch die Stockholmer Konvention weltweit geächteten Ultragifts sollen im RZR Herten sowie den Abfallverbrennunganlagen der BAYER AG in Leverkusen und Dormagen verbrannt werden.

„Im Falle eines Störfalls in den betroffenen Anlagen drohen den Anwohnern unkalkulierbare gesundheitliche Risiken“, warnt die BUND-Abfallexpertin Claudia Baitinger. „Wir bezweifeln, ob die drei Sondermüllverbrennungsanlagen dem Regime der EG–Verbrennungsrichtlinie 2000/76/EG unterworfen sind und sich somit für die Verbrennung großer Mengen hoch chlorhaltiger Abfälle eignen. Zumindest die Industriemüll-Linie des RZR verbrennt eigenen Angaben zufolge derzeit bei 900°C, obwohl 1.200°C laut des bislang gültigen Genehmigungsbescheides vom 31.7.89 vorgeschrieben sind“.
Die Umweltschützer befürchten daher den verstärkten Ausstoß Krebs erregender Dioxine und Furane.

BUND und CBG erwarten deshalb von Umweltminister Eckhard Uhlenberg, dass er die für die Genehmigung zuständigen Bezirksregierungen anweist, die Giftmüll-Verbrennung zu unterbinden. Gleichzeitig haben die Verbände mit Unterstützung des National Toxics Network (Australien) bei den australischen Behörden interveniert. Die für den Giftmüll verantwortliche, in Sydney ansässige Firma Orica (ehemals ICI) ist sich der Problematik des Giftexports offenbar vollauf bewusst. Sie hatte bereits erklärt: „Dort, wo es Widerstand gibt, werden wir nicht hingehen".

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Basler Konvention zur Entsorgung gefährlicher Abfälle schreibt eine erzeugernahe Entsorgung von Gefahrstoffen vor. Dies ist bei einem Transportweg von 16.000 km in keiner Weise gegeben. Die Gefahren des geplanten Schiffs-, Bahn- und Lkw-Transports sind nicht abschätzbar. Gleiches gilt für die Lagerung der einzelnen Lieferungen auf dem Gelände der Verbrennungsanlagen.“

Die Umweltverbände befürchten, dass Nordrhein-Westfalen endgültig zum „Müllklo“ der Nation und des gesamten Globus werden könnte. Die Abfallimporte nach NRW belaufen sich schon jetzt auf mehr als 2,4 Mio. t jährlich. Insgesamt 615.940 t Sondermüll – v.a. aus Österreich, Frankreich, Großbritannien und Benelux – wurden im Jahre 2005 nach NRW eingeführt und hier „entsorgt“.

Hintergrund Hexachlorbenzol (HCB)
Das zur Gruppe der Organochlorverbindungen gehörende Hexachlorbenzol (HCB) ist ein farbloses, kristallines Pulver, das durch Chlorierung von Benzol in Gegenwart von Katalysatoren wie Eisen(III)-chlorid, FeCl3, bei über 230 °C in der Flüssig- oder der Gasphase bzw. durch thermische Zersetzung von HCH (Hexachlorcyclohexan) in Gegenwart von Chlor gewonnen wird.
Es wurde früher in der Arzneimittel- und Düngemittelproduktion, als Pflanzenschutz- und Desinfektionsmittel, Fungizid, Insektizid, Holzschutzmittel; und Zwischenprodukt zur Herstellung chlorierter Lösemittel eingesetzt Seit 1981 ist Hexachlorbenzol in Deutschland als Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen. Es gehört zu den Stoffen, die durch die Stockholmer Konvention weltweit verboten wurden ( „dirty dozen“).
HCB reichert sich in der Nahrungskette des Menschen - v.a. Pflanzen und Fischen - und im menschlichen Orga-nismus selbst an. Die Substanz darf aufgrund ihrer Persistenz unter keinen Umständen in die Umwelt gelangen; sie ist stark wassergefährdend (WGK 3).

Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Nach einer länge-ren oder wiederholten Einwirkung kann die Lunge geschädigt werden. Nun sind auch Schädigungen der Leber, der Haut und des Nervensystems möglich. Der Stoff steht im Verdacht beim Menschen Krebs zu erzeugen. Im Tierversuch wurde eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit festgestellt.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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