Wegen der ab 01. August geänderten Rechtsgrundlage zur Festsetzung eines Elternbeitrages für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder in Leverkusen, verschickt der Fachbereich Kinder und Jugend in den nächsten Tagen an alle betroffenen Eltern neue Festsetzungsbescheide. Sie sind rückwirkend gültig ab dem 01. August.
Die geänderte Rechtsgrundlage zur Festsetzung eines Elternbeitrages, die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder in der Stadt Leverkusen vom 06. Juli“ wurde am 28. Juli in der örtlichen Presse als Bekanntmachung veröffentlicht.