Go-Ped-Fahrer zu zweit gestürzt


Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 08.05.2006 // Quelle: Polizei

Weil sie zu zweit am 7.5.2006 in Rheindorf auf einem sogenannten Go-Ped fuhren und stürzten, erlitt ein 13-jähriger Junge eine Platzwunde am Hinterkopf sowie Schürfwunden am linken Unterarm und mußte mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gefahren werden.
Der 14-jährige Fahrer des mit einem Benzinmotor angetriebenen Stehrollers blieb bei dem Sturz unverletzt.
Die beiden befuhren mit dem Go-Ped gegen 19.10 Uhr die Unterstraße und fuhren in die bevorrechtigte Felder Straße, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Beide standen auf der Trittfläche des Fahrzeugs und hielten sich am Lenker fest.
Ein Pkw-Fahrer konnte gerade noch rechtzeitig abbremsen, als die beiden Jungen unmittelbar vor seinem Fahrzeug die Fahrbahn überquerten. Bei der Auffahrt auf den abgesenkten Bordstein des gegenüber liegenden Gehwegs verlor der Fahrer jedoch die Kontrolle über den Stehroller und die beiden Jungen stürzten auf den Gehweg.
Dabei schlug der 13-jährige mit dem Hinterkopf auf eine hervorstehende Hauseingangsstufe.

Das Go-Ped ist für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Da es aber von einem Motor angetrieben wird und mehr als 6km/h, nämlich etwa 20km/h erreicht, ist es fahrerlaubnispflichtig. ´
Die beiden Schüler gaben an, das Fahrzeug vor dem Unfall abwechselnd geführt zu haben.

Der 14-jährige Schüler hat natürlich keine Fahrerlaubnis und muß nun mit einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung an seinem Mitfahrer, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Führens eines nicht zugelassenen, nicht versicherten und nicht versteuerten Fahrzeugs rechnen; das Fahrzeug wurde beschlagnahmt.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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