Fehlbelegerabgabe vorläufig


Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 16.02.2006 // Quelle: Stadtverwaltung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die sogenannte Fehlbelegerabgabe für Sozialwohnungen schrittweise abschaffen. Zunächst sollen die Einkommensgrenzen angehoben werden. Allerdings wird der Landtag in Düsseldorf voraussichtlich erst im April dieses Jahres hierüber entscheiden.

Bis dahin bestehen für die betroffenen Leistungspflichtigen der Jahrgangsstufen I und II die bisherigen Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich fort. Für die Mieter der Jahrgangsstufe III wird erst nach Inkrafttreten der erwarteten gesetzlichen Änderungen die in diesem Jahr ohnehin anstehende turnusmäßigen Einkommensüberprüfung erfolgen und eine entsprechende Leistungspflicht festgesetzt.

Bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung wird die Stadt Leverkusen bei den Leistungspflichtigen der Jahrgangsstufen I und II nur die Beträge berücksichtigen, die sich aus der für diesen Personenkreis günstigeren Abgabeberechnung ergeben, so wie sie im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen ist.

Das heißt, es erfolgt eine pauschale Kürzung der Fehlbelegerabgabe, bzw. der Ausgleichszahlung, um 0,25 €/qm/mtl. Allerdings, wie ausdrücklich erwähnt werden muss, unter dem Vorbehalt einer entsprechenden endgültigen gesetzlichen Regelung.

Die Änderungsbescheide für den Kreis der Leistungspflichtigen der Jahrgangsstufen I und II werden entsprechend erst gegen Ende des II. Quartals erstellt und versandt werden können.

Eventuell erfolgte Überzahlungen werden anschließend selbstverständlich zügig erstattet werden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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