Mobilitätsgarantie ersetzt das Garantieticket...

Ab 1.1.2006: Mobilitätsgarantie im VRS

Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 29.12.2005 // Quelle: VRS

Ab 1. Januar 2006 gilt im Verkehrsverbund Rhein-Sieg die Mobilitätsgarantie, mit der Kunden auch bei Verspätungen von Bus oder Bahn ihre Ziele schnellstmöglich erreichen. Bisher erhielten Fahrgäste als nachträgliche Entschädigung für Verspätungen ein VRS-GarantieTicket. Die Mobilitätsgarantie dagegen greift direkt in der Verspätungssituation – mit ihr kann die Fahrt mit Taxi oder Fernverkehrszügen (IC/ EC/ ICE) fortgesetzt werden. Je nach Ticketart werden Kosten von bis zu 30 Euro von den Verkehrsunternehmen erstattet.

Wann hat man Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?

Grundsätzlich besteht Anspruch, wenn das Verkehrsmittel beim Start mehr als 20 Minuten Verspätung hat und es keine Alternative mit Bussen und Bahnen zum VRS-Tarif gibt (kein Anspruch besteht bei Verspätungen durch höhere Gewalt) und der Antrag innerhalb von sieben Tagen bei einem Verkehrsunternehmen eingeht.
Bei der Weiterfahrt mit IC/ EC oder ICE muss ein für den Fernverkehr gültiges Ticket erworben werden.

In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?

Inhaber von Job- und XXL-Tickets, Monats- oder Formel 9Tickets im Abo erhalten eine Kostenerstattung von maximal 30 Euro. Inhaber aller anderen VRS-Tickets erhalten eine Rückerstattung von maximal 15 Euro.
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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