Untersuchungshaft hat der Haftrichter heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den 20-jährigen Einbrecher aus Leverkusen angeordnet, der in der Nacht zum 21.12.2005 zusammen mit einem 21-jährigen Mittäter nach einer Diebestour durch Leverkusen von der Polizei festgenommen worden war.
Ein aufmerksamer Zeuge hatte sich das Autokennzeichen der beiden notiert, nachdem er sie aus einem Kiosk vertrieben hatte.
Der Haftrichter sah bei dem 20-jährigen die Haftgründe der Wiederholungs- und Fluchtgefahr, weil er bereits einschlägig vorbestraft ist und nun einer Gefängnisstrafe entgegen sieht, der er sich durch Flucht entziehen könnte.