„Begleitetes Fahren ab 17“ jetzt möglich


Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 28.09.2005 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Verordnung über die Teilnahme des „Begleitenden Fahrens ab 17“ tritt am Mittwoch, 28.September in Kraft. Somit kann ab 16,5 Jahren mit der Ausbildung in einer Fahrschule für die Fahrerlaubnis-klasse B in Nordrhein-Westfalen begonnen werden.

17-jährige Jugendliche dürfen nach bestandener Fahrprüfung der Klasse B diese Fahrzeuge mit einem Begleiter, der in der Prüfbescheinigung eingetragen ist, fahren.

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Prüfbescheinigung, die zum Fahren mit Begleiter berechtigt, gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden.

Der Führerscheinantrag ist im Fachbereich Straßenverkehr zu stellen. Weitere Fragen beantwortet der Fachbereich Straßenverkehr, Führerscheinstelle. Telefonisch werden Auskünfte erteilt unter 0214/406 3612 /-3614 oder 3618.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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