In der Vergangenheit hat das Rechts- und Ordnungsamt für Haus- und Straßensammlungen sowie für gemeinnützige Altpapier- und Altkleidersammlungen Erlaubnisse nach dem Sammlungsgesetz erteilt.
Durch das Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vom 25. November 1997 ist das Sammlungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 1972 ersatzlos aufgehoben worden. Somit sind ab 1. Januar 1998 für Haus- und Straßensammlungen keine Erlaubnisse mehr erforderlich.