Informationen für Hundebesitzer


Archivmeldung aus dem Jahr 2005
Veröffentlicht: 11.01.2005 // Quelle: Stadtverwaltung

„Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.“ So lautet das Zitat des amerikanischen Jazzmusikers Louis Armstrong mit dem das Informationsblatt beginnt, das die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Leverkusen in Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft Leverkusen erstellt hat.

Der Flyer, der allen Leverkusener Hundebesitzern in diesen Tagen mit dem Hundesteuerbescheid zugeht, ist die Ergänzung zu den mit dem Vorjahresbescheid versandten Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften, die das Verhalten des Hundes in der freien Landschaft und im Wald regeln.

Aufgeführt und erläutert sind nur die Regeln, die sich aus dem Landschaftsgesetz und dem Jagdrecht ergeben, sowie dem grundsätzlich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch. Weitere Regelungen wie Landeshundeverordnung und städtische Satzungen werden an dieser Stelle nicht thematisiert.

Der Schaden, der durch freilaufende Hunde abseits der Wege in der freien Landschaft und in Wald entsteht, ist groß. Den meisten Hundehaltern ist diese Problematik nicht bewusst. Das soll sich mit den Informationen ändern. Viele Hunde sind mittlerweile -zum Teil durch den Besuch einer Hundeschule- so gut erzogen, dass die Besitzer mit entsprechender Aufmerksamkeit ein friedliches Miteinander ermöglichen können.

Für Interessierte liegt der Flyer in den Informationen der städtischen Gebäude aus


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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