Verwaltungsgericht hebt Demoverbot auf


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 08.11.2004 // Quelle: Polizei

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Antrag des Anmelders der Versammlung "Gegen einseitige Vergangenheitsbewältigung" auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches stattgegeben. Das heißt im Klartext: Das Verwaltungsgericht hat das Verbot des Polizeipräsidiums Leverkusen aufgehoben. Die angemeldete Demonstration am Dienstag, den 9. November, kann also stattfinden.

Das VG Köln hat dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einen höheren Stellenwert eingeräumt als der vom Polizeipräsidium Leverkusen prognostizierten unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die insbesondere im Hinblick auf das Datum des 9. November und den angestrebten Versammlungsort Opladen gesehen wurde. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei auch mittels Auflagen zu gewährleisten und rechtfertige daher ohne eine auf konkrete Tatsachen gestützte Prognose kein Versammlungsverbot.

Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln wird der Polizeipräsident keine weiteren Rechtsmittel einlegen, da es aufgrund dieser Auflagen möglich ist, eine räumliche und zeitliche Trennung der angemeldeten Aufzüge zu gewährleisten.

Der Polizeipräsident hofft angesichts der öffentlichen Aufrufe zu Gegendemonstrationen der "rechtsextremen" Versammlung auf friedvollen und legalen Protest; es dürfe kein Vergessen und kein Bagatellisieren der schrecklichen Vergangenheit geben. Die Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung - wie vielfach gefordert - stelle jedoch einen Straftatbestand dar, der die Polizei zur Strafverfolgung zwinge und führe, wie leidvolle Erfahrungen in anderen Städten gezeigt hätten, zu einer Eskalation von Gewalt, die letztlich nur den Extremisten nütze.

Er bittet darum, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten, um einen friedlichen Verlauf aller Versammlungen gewährleisten zu können.

Aufgrund der Demonstrationen ist in den Abendstunden des 9. November im Stadtgebiet Leverkusen mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Beamte des Polizeipräsidiums Leverkusen haben Flugblätter verteilt, um die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Geschäftsleute zu informieren.

Das Bürgertelefon der Polizei ist am Dienstag, den 09.11.2004, in der Zeit von 17.00 - 23.00 Uhr unter der Rufnummer 0214/377-2141 besetzt.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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