Integrationsrat: Nach der Wahl ist vor der Wahl


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 18.10.2004 // Quelle: Stadtverwaltung

Am 21. November 2004 findet die Wahl des Integrationsrates statt. An der Wahl kann teilnehmen, wer am Wahltag als Ausländer das 16. Lebensjahr vollendet hat, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhält und seit mindestens drei Monaten (Stichtag 21.08.2004) seine oder ihre Hauptwohnung in Leverkusen angemeldet hat. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt bei Erfüllung oben genannter Vorrausetzungen von Amts wegen. Dieser Personenkreis erhält automatisch ab dem 25.10.04 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.
Anders ist das bei Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes; also bei Personen, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder diese durch Einbürgerung erlangt haben: Diese müssen sich bis spätestens 31. Oktober 2004 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Der Eintrag erfolgt nur auf Antrag. Dieser wird auf telefonische oder schriftliche Anforderung vom Bürgerbüro per Post übersandt, oder kann hier im Bereich Melde- und Ausländerwesen im Rathaus Wiesdorf oder in der Meldestelle im Goetheplatz zu den allgemeinen Öffnungszeiten abgeholt und gleich ausgefüllt werden.
Kontaktdaten:Bürgerbüro, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, Telefon: 0214/406-3335 (Frau Schmitz) oder per E-Mail (melanie.schmitz@stadt.leverkusen.de)


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.017

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen