Teiche sind oft die reizvollsten Bestandteile eines Gartens. Gleichzeitig sind sie ökologisch besonders wertvolle Lebensräume. Sie dienen:
- als Tränke und Badestelle für Vögel und Säugetiere
- als Standort für heimische Wasser- und Sumpfpflanzen.
- als Lebensraum von Wasserläufern, Rückenschwimmern, Gelbrand- und anderen Wasserkäfern, Libellenlarven, Wasserschnecken und verschiedenen Amphibienarten.
Die Untere Landschaftsbehörde bezuschusst mit Hilfe von Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Anlage von Gartenteichen unter folgenden Voraussetzungen:
1. Die Mindestgröße der Wasserfläche soll ca. 15 qm betragen.
2. Die Entfernung von der Bebauung soll mindestens 20 m betragen.
3. Der Anschluss an die freie Landschaft muss vorhanden sein.
Ob und in welcher Höhe gefördert werden kann, entscheidet sich nach einem Ortstermin durch die Untere Landschaftsbehörde.
Interessierte Bürger können bis zum 30. September einen formlosen Antrag mit Lageplan an die Untere Landschaftsbehörde, z.H. Frau Schröder, Miselohestraße 4, 51379 Leverkusen übersenden und telefonisch unter Tel. 4 06-32 43 nähere Informationen einholen.