Jugendliche Räuber


Archivmeldung aus dem Jahr 2004
Veröffentlicht: 11.03.2004 // Quelle: Polizei

Durch das beherzte Einschreiten eines Vaters konnten zwei Räuber am Dienstag in Opladen festgenommen werden.

Am späten Nachmittag war ein 13-jähriger Junge in einem Linienbus unterwegs, als er von zwei Jugendlichen angesprochen wurde. Die beiden verlangten von ihm, ihnen sein Handy auszuhändigen. Zur Unterstützungen ihrer Forderung zog einer der beiden einen Schlagring aus der Tasche und drohte dem Kind damit. Aus Angst händigte er ihnen das Handy und auch die geforderte Monatsfahrkarte aus. Bevor die beiden Räuber aus dem Bus stiegen, drohten sie noch mit weiteren Konsequenzen für den Fall, dass der Geschädigte zur Polizei gehen würde.

Trotzdem offenbarte er sich zu Hause seinen Eltern, die sich sofort auf die Suche nach den Tätern machten. Tatsächlich konnte der Vater einen der beiden Räuber in Höhe der Wupperbrücke in Opladen antreffen. Als der Jugendliche fliehen wollte hielt ihn der Mann fest und verlangte die Herausgabe der geraubten Gegenstände. Der Täter händigte ihm die Busfahrkarte aus und gab an, dass sein Freund das Handy habe.

Gemeinsam ging man in die Wohnung des Mittäters, der nach einigen Diskussionen auch das Handy zurückgab. Zwischenzeitlich wurde die Polizei informiert und die Beamten konnten die beiden 15- und 16-jährigen Leverkusener festnehmen.

Bei der Durchsuchung der beiden Beschuldigten wurde bei dem 15-Jährigen ein Personalausweis gefunden, den er im Schuh versteckt hatte. Dieser Ausweis konnte im Rahmen der Ermittlungen einer Straftat vom selben Tag in Leichlingen zugeordnet werden. Auch dort hatten die beiden Täter einen Jungen ausgeraubt. Er wurde von ihnen genötigt für das Duo Zigaretten zu kaufen und anschließend seine Geldbörse mit dem Ausweis auszuhändigen.

In ihren Vernehmungen gaben die beiden Tatverdächtigen beide Raubdelikte zu. Der 16-Jährige war wegen ähnlicher Taten bereits mehrfach in Erscheinung getreten. Gegen ihn bestand ein Untersuchungshaftbefehl, der unter anderem gegen die Auflage sich straffrei zu führen außer Vollzug gesetzt worden war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln wurde er dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Sein Mittäter wurde nach der Vernehmung entlassen. Gegen beide Tatverdächtigte wurde ein Strafverfahren wegen gemeinschaftlichen Raubes eingeleitet.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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