Tötungsdelikt nach langer Zeit geklärt


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 26.02.2003 // Quelle: Polizei

Die Umstände des Todes einer 34jährigen Leverkusenerin, die am 02.07.2001 tot in ihrer Wiesdorfer Wohnung aufgefunden worden war, konnten vergangene Woche durch die Leverkusener Kriminalpolizei erfolgreich geklärt werden.

Ihr damaliger, jetzt 30jähriger Freund, legte angesichts der erdrückenden Beweislast ein Geständnis ab, das er anschließend beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leverkusen nochmals bestätigte.
Der Richter verkündete gegen den bereits wegen anderer Straftaten in Haft sitzenden Beschuldigten einen Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags.

Der Beschuldigte selbst hatte im Juli 2001 die Polizei verständigt und behauptet, er habe den leblosen Körper seiner Freundin in der gemeinsam bewohnten Wohnung gefunden. Im Rahmen der ersten Ermittlungen der Leverkusener Kriminalpolizei ergab sich ein Verdacht darauf, dass die 34jährige Hausfrau Opfer einer Gewalttat geworden sein könnte. Jedoch konnten Verletzungen am Körper der Verstorbenen bei der sofort erfolgten Obduktion der Kölner Rechtsmedizin nicht zweifelsfrei erklärt werden, so dass erst nach langwierigen Laboruntersuchungen feststand, dass von einem möglichen Erstickungstod auszugehen ist.

Bei den parallel geführten Ermittlungen der hiesigen Kriminalpolizei verdichteten sich die Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten, der kurz nach der Tat seinen Lebensmittelpunkt hier aufgab.

So konnten seine Angaben zum Ablauf des Tatabends teilweise durch Zeugen widerlegt werden. Die in der Wohnung gesicherten DNA-Spuren wurden in der Folgezeit durch das Landeskriminalamt ausgewertet und untersucht. Mitte 2002 konnte nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte als Spurenleger der am Tatort festgestellten Spuren anzusehen ist.

Auf Grund der nun neu vorliegenden Erkenntnisse konnte sich ein Gutachter der Rechtsmedizin Köln dahingehend festlegen, dass der Tod der Frau mit großer Wahrscheinlichkeit durch einen Angriff gegen den Hals verursacht worden ist.

Angesichts dieser Beweislage erging im Herbst vergangenen Jahres ein Untersuchungshaftbefehl gegen den in Norddeutschland wegen Brandstiftung und Raub einsitzenden Beschuldigten. Nachdem er jetzt nach hier überführt worden war, konnte er durch Leverkusener Kriminalbeamte zum Tatvorwurf vernommen werden. Hierbei gestand er, seine Freundin nach einem Streit erwürgt zu haben.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 1.699

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Polizei"

Weitere Meldungen