Zur Sache: "Erhöhung der Gewerbesteuer ?"


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 19.11.2002 // Quelle: Stadtverwaltung

Zu dem Vorschlag der Verwaltung, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung den Hebesatz der Gewerbesteuer 2003 von 450% auf 460 % anzuheben, wird erwartungsgemäß z. Zt. unterschiedliche Kritik laut. In der Tat ist die Erhöhung von Steuern, angesichts einer konjunkturellen Krise mit Wirtschaftswachstum von nur 0,2 % und wachstumsfeindlicher bundespolitischen Rahmenbedingungen, alles andere als ein freudiges Ereignis. Der Stadt Leverkusen wird jedoch keine Alternative bleiben.

Die Verwaltung legt in diesem Zusammenhang Wert auf folgende Feststellungen:

Die Anhebung wird von der Bezirksregierung gefordert. Regierungspräsident Jürgen Roters (SPD) hat diese Erhöhung bereits zum Bestandteil der Genehmigungsverfügung vom 29.04.02 zur Haushaltssatzung des laufenden Jahres gemacht.

Es muss davon ausgegangen werden, dass eine Haushaltsgenehmigung 2003 nur erreicht werden kann, wenn dieser Hinweis beachtet und entsprechend umgesetzt wird.

Eine Nichtbefolgung mit der Konsequenz eines nicht genehmigten Haushalts und die entsprechenden Auswirkungen auf alle freiwilligen Ausgaben, insbesondere die Zuschüsse an Verbände und Vereine, bedarf keiner weiteren Erläuterung.

1994 und 1998 wurde auf Vorschlag von Ex-Oberstadtdirektor bzw. Ex-Oberbürgermeister Dr. Walter Mende die Gewerbesteuer von 420% auf 440% bzw. 440% auf 450% erhöht.

"Weil sich die Stadt damals wie heute in der Haushaltskonsolidierung befand und die Zwänge demjenigen, der damals in der Verantwortung als Hauptverwaltungsbeamter war, eigentlich noch geläufig sein müssten, ist die Kritik des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Mende eine ziemliche Zumutung," erklärte Oberbürgermeister Paul Hebbel.

Im übrigen hat die nordrhein-westfälische Landesregierung (SPD) die sogenannten "fiktiven Hebesätze" für die Anrechung der kommunalen Finanzkraft im Finanzausgleich von 380% auf 424%, also um 44%-Punkte angehoben. Der Stadt Leverkusen wird also von der 10%-igen Erhöhung der Gewerbesteuer nicht viel verbleiben, weil Düsseldorf ganze 44% der Gewerbesteuer im Finanzausgleich wieder abkassiert.
Dies bedeutet, dass der Zwang, den Landesregierung und Regierungspräsident in Richtung auf eine Erhöhung der Gewerbesteuer ausüben um ein vielfaches größer ist, als bei den 1994 und 1998 vom damaligen Verwaltungschef vorgeschlagenen Erhöhungen um das Dreifache des jetzigen Erhöhungsvorschlags.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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