Schnelle Mofas und die Folgen


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 12.08.2002 // Quelle: Polizei

Gleich drei Mofafahrer, die ihre Fahrzeuge "frisiert" hatten, erwischten Beamte der Leverkusener Polizei am Wochenende.

In der Nacht zu Sonntag fiel den Polizisten ein Mofaroller wegen zu lauter Motorgeräusche in Alkenrath auf. Der 15-jährige Fahrer machte sich dabei einen Spaß daraus, die gesamte Fahrbahnbreite der menschenleeren Straße zu nutzen. Beim Anblick des Streifenwagens schaltete er das Licht aus und versuchte zu entkommen. Nur kurze Zeit später musste er jedoch diesen Versuch abbrechen. Mit den Worten "Ich ergeben mich", hielt er an.

Bei der anschließenden Überprüfung des Mofarollers, der nur 25 Km/h fahren darf, stellten die Beamten auf einem mobilen Prüfstand fest, dass er tatsächlich 112 Km/h schnell war.

Auch am Sonntagmittag fiel den Ordnungshütern ein Mofaroller in Manfort auf, der erheblich zu schnell fuhr. Der mit zwei Personen besetzte Roller fuhr immerhin mit 76 Km/h durch das Stadtgebiet. Der Fahrer war gerade einmal 14 Jahre alt und natürlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Sein großer Hunger veranlasste einen 18-jährigen Leverkusener offenbar in der Nacht zu Montag zu einer rasanten Fahrt mit seinem Mofaroller über die Bismarckstraße. Mit rund 80 Km/h brauste er den "Big Mac's" entgegen. Da die erforderlichen Rückspiegel an dem Roller fehlten, bemerkte er den direkt hinter ihm fahrenden Streifenwagen zu spät.

Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass er zuvor ein guter Kunde bei der Bierbörse gewesen war. Das Ergebnis der Alkoholkontrolle zeigte 1,38 Promille. Eine erforderliche Fahrerlaubnis konnte der junge Mann nicht vorweisen. Er befindet sich zur Zeit in der Fahrausbildung zum Führerschein für Pkw. Mit Abschluss des Verfahrens wird er dann den frisch erworbenen Führerschein wieder abgeben dürfen.

Das "frisieren" von Mofas oder Mofarrollern wird leider immer noch als Kavaliersdelikt angesehen. Dabei bedeutete dieses unverantwortliche Handeln eine große Gefahr für sich und auch für andere Verkehrsteilnehmer, da diese Fahrzeuge vom Hersteller nur für eine Geschwindigkeit von 25 Km/h ausgelegt sind.

Gegen die Betroffenen wird ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, das mit einer Geldstrafe enden kann. Möglicherweise wird dem Beschuldigten später auch noch die erworbene Fahrerlaubnis für einen bestimmten Zeitraum verwehrt. Außerdem erlischt automatisch auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Durch die Polizei wird an Ort und Stelle die Betriebserlaubnis und das Kennzeichen sichergestellt. Das Mofa muss dann beim TÜV in einem ordnungsgemäßen Zustand vorgeführt werden. Dabei sind natürlich auch die entsprechenden TÜV-Gebühren zu entrichten.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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