Bösartige Faulbrut der Bienen jetzt auch in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 08.08.2002 // Quelle: Stadtverwaltung

Die bösartige oder auch amerikanische Faulbrut genannt ist eine für den Menschen ungefährliche anzeigepflichtige Tierseuche der Bienen. Die bösartige Faulbrut ist eine bakterielle Infektion. Sie wird durch das sporenbildende Bakterium "Bacillus larvae" hervorgerufen. Dieses liegt in zwei Formen vor: der Vermehrungsform, dem Stäbchen, und der Dauerform, der Spore. Sporen sind sehr widerstandsfähig und können leicht übertragen werden. Nur die Sporen sind infektiös und nur Bienenmaden (Brut) können angesteckt werden. Befallen wird die Brut, während die Bienen selbst nicht erkranken. Die Bienenbrut wird angesteckt, wenn sie verunreinigtes Futter aufnimmt. Die Sporen keimen im Darm der Larve aus. Sie vermehren sich mit der Folge, dass die Made abstirbt. Die Krankheit breitet sich innerhalb eines Volkes schnell aus. Es kann aber sein, dass sie erst nach Monaten oder Jahren zum Absterben des Bienenvolkes führt. Die Übertragung der Seuche von Volk zu Volk kann durch fremde Bienen geschehen, die in die durch Faulbrut geschwächten Völker eindringen und sporenhaltigen Honig in die eigenen Waben eintragen. Außerdem ist die Seuche auch durch den Imker durch infizierte Geräte übertragbar. Die Krankheit ist anfangs schwer erkennbar. Zu achten ist zunächst auf eingefallene Zelldeckel der Brutwaben, die nicht nur bei Faulbrut auftreten. Eine frische Infektion zeigt sich durch kaffeebraune fadenziehende Beschaffenheit des Brutzelleninhaltes. Später trocknet die schleimige Masse zu einem bräunlichen-schwarzen Schorf ein In zwei Bienenständen in Leverkusen Lützenkirchen und Quettingen wurde der Ausbruch der bösartigen Faulbrut durch das Veterinäramt in Zusammenarbeit mit den Bienenseuchensachverständigen amtlich festgestellt. Daher wurden in den letzten Wochen zahlreiche Bienenstände untersucht und Proben gezogen. Als weitere Maßnahme wurde um die Ausbruchsherde für die Bienenhalter ein Sperrgebiet gebildet. Das Sperrgebiet umfasst weite Teile der Stadtteile Quettingen, Lützenkirchen und Steinbüchel und wird im Rahmen einer Tierseuchenverordnung amtlich bekannt gegeben. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Jeder Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen oder sein Vertreter ist verpflichtet, zur Durchführung von diesbezüglichen Untersuchungen die erforderliche Hilfe zu leisten. Hierzu gehört auch die Anzeige des Besitzes von Bienenvölkern in dem genannten Sperrbezirk. Anzeigestelle ist das Veterinäramt der Stadt Leverkusen, Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen (Telefon Nr. 0214/406-3901).


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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