Aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung werden auch in diesem Jahr Studienbeihilfen vergeben. Das erforderliche Antragsformular kann ab sofort bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Schulen, Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen, Zimmer 402, Herrn Stolz, Tel. (0214) 406-4084 angefordert werden. Im Internet steht das Formular unter www.schulnetz.leverkusen.de/Aktuelles/CD-Stiftung.html zur Verfügung. Nach der Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen kommen für eine Förderung nur solche Studierende in Betracht, die gute bis sehr gute Leistungen nachweisen und seit mindestens 2 Jahren mit erstem Wohnsitz in Leverkusen gemeldet sind. In Ausnahmefällen, in denen die Studentin/der Student den Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen muss, kann die Studienbeihilfe gezahlt werden, wenn der Hauptwohnsitz bis zum Studienbeginn mindestens zwei Jahre in Leverkusen den Hauptwohnsitz war. Die Notwendigkeit für die Verlegung des Hauptwohnsitzes an den Studienort muss nachgewiesen werden.
Studienanfänger können bei der Vergabe der Studienbeihilfen nicht berücksichtigt werden.
Die Anträge sind bis spätestens 15. August mit den erforderlichen Unterlagen und entsprechenden Leistungsnachweisen aus dem ablaufenden Semester im Fachbereich Schulen entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder schriftlich mit einer Meldebescheinigung einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
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