Anmeldungen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2002/2003 erstmals schon im November


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 22.10.2001 // Quelle: Stadtverwaltung

Erstmals finden die Anmeldungen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das kommende Schuljahr im November statt. Anmeldungen werden in der Zeit vom 07. bis 09. November 2001 zwischen 09:00 und 12:00 Uhr in der jeweils zuständigen Grundschule entgegengenommen.

Der in Abstimmung mit der Schulaufsicht gewählte frühe Zeitpunkt hat für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und die Schulen Vorteile:

- Die Einschulungsuntersuchungen können rechtzeitig abgeschlossen werden.

- Die Zuweisung der Kinder mit Förderbedarf zu den entsprechenden Schulen kann frühzeitig erfolgen.

- Für die Klassenbildung und Lehrerzuweisung besteht ein ausreichender Zeitvorlauf.

- Die Sprachkurse für Kinder von Migranten im Vorschulalter können gezielt und effektiv organisiert und durchgeführt werden. In diesem Jahr hat das Land NRW erstmals 10 Sprachkurse in Leverkusen zum Erlernen der deutschen Sprache vor Eintritt in die Schule eingerichtet. Ein Arbeitsteam hat in einem Pilotprojekt "Deutsch im Elementar- und Primarbereich" entsprechende Maßnahmen und Förderansätze entwickelt. Wegen des engen Terminvorlaufes finden die Kurse in diesem Jahr bis in den Herbst hinein statt. Im kommenden Schuljahr sollen die Kurse rechtzeitig vor Schulbeginn abgeschlossen werden.

Schulpflichtig werden die Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 1996 geboren sind. Diese Kinder müssen angemeldet werden.

Kinder, die nach dem 30. Juni 1996 geboren sind, können angemeldet werden. Die Kinder werden in die Grundschule aufgenommen, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind, so dass von einer Schulfähigkeit ausgegangen werden kann.

Das Kind soll bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorgestellt werden. Die Geburtsurkunde des Kindes sollte mitgebracht werden.

Sollte das Kind zu den angegebenen Zeiten nicht anmeldet werden können, kann mit der zuständigen Grundschule ein anderer Termin vereinbart werden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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