Förderung Kommunale Entwicklungshilfe


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 10.07.2001 // Quelle: Stadtverwaltung

Durch das Land Nordrhein-Westfalen stehen auch in diesem Jahr Fördermittel für kommunale Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung.
Die Zuweisung des Landes, in Höhe von 80.420,50 DM, besteht aus dem Pauschalbetrag von 0,50 DM pro Einwohner.

Die Fördermittel sollen, wie in den Vorjahren, unter nachfolgenden Bedingungen an örtliche Vereine, Schulen und Initiativen weitergeleitet werden:

1. Die Projekte dienen der Entwicklungszusammenarbeit mit der "Dritten Welt".

2. Sie erfolgen im Rahmen einer Partnerschaft oder auf Dauer angelegten Beziehung.

3. Sie beziehen sich auf Gegenstände, die nach hiesigem Rechtsverständnis Angelegenheiten der Gemeinde sind.

4. Bei der Bewertung wird die Zahl der beteiligten Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigenleistung berücksichtigt.

5. Auch Konzepte und Maßnahmen zur Verwirklichung der "Lokalen Agenda 21" sind förderungsfähig , wenn sie einen Bezug zur kommunalen Entwicklungszusammenarbeit haben.

Die Höhe der Zuwendungen richtet sich nach der Anzahl der eingereichten Anträge. Interessierte Initiativen haben die Möglichkeit sich bis zum 31.08.2001 mit einem formlosen Antrag an den Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke der Stadtverwaltung Leverkusen zu wenden.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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