Stadtplan Leverkusen


Zinslose Kredite für Energiesparen und Modernisierung


Mit zwei Förderprogrammen gewährt das Land Nordrhein-Westfalen zinslose Kredite für Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen. Insgesamt stehen für beide Programme in diesem Jahr 4,5 Millionen Mark Landesmittel zur Verfügung. Je nach Programm können bis zu 50 Prozent der förderbaren Aufwendungen für Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen mit zinslosen Landesdarlehen gefördert werden.

Für die Modernisierung von Wohnraum (Baujahr: vor 1960), der durch den Eigentümer selbst genutzt wird, sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten. Bei vermieteten Wohnungen ist bei Gewährung von zinslosen Darlehen für Modernisierungen eine befristete Mietpreisbindung zu beachten. Gewöhnliche Instandsetzungsarbeiten (der übliche Austausch von abgenutzten oder zerstörten Bauteilen) wird nicht als Modernisierung gemäß Programm gefördert. Keine Einkommensgrenzen gelten für Energiesparmaßnahmen nach dem Energiesparprogramm. Für Wohnungen, die vor 1980 gebaut wurden, können Energiesparmaßnahmen (Isolierung des Daches, der obersten Geschoßdecke, des Kellers, der Außenwände, der Einbau von Isolierglasfenstern und -türen sowie der Einbau von Heizungsanlagen und zentralen Warmwasserbereitungsanlagen) durch die Gewährung von zinslosen Darlehen gefördert werden.

Die Energiesparmaßnahmen müssen gebündelt vorgenommen werden. Für Eigenheime sind mindestens drei Maßnahmen durchzuführen. Dabei werden bereits abgeschlossene, technisch einwandfreie Maßnahmen zwar angerechnet; sie werden jedoch nicht nachträglich gefördert.

Für die Förderung von Baudenkmälern gelten besondere Bedingungen.

Ausschließlich antragsberechtigt für beide Programmarten sind die Eigentümer der Objekte. Erst wenn ein Förderungsbescheid erteilt ist, darf mit den Maßnahmen begonnen werden. Unschädlich ist dabei das Einholen von Kostenvoranschlägen. Mit dem Abschluß von Verträgen ist die Förderung jedoch nicht mehr möglich.

Weitere Informationen gibt die Stadt Leverkusen, Bauförderungsamt, Stadthaus, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, Telefon 02 14/4 06-64 01; Fax: 02 14/4 06-64 02.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 03.04.1998
Umwelt
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Letzte Änderungen: 08.05.2001