Stadtplan Leverkusen


Nur wenige Anträge auf Heizkostenzuschuss


Seit dem 15. März können Anträge auf Gewährung des einmaligen Heizkostenzuschusses gestelt werden. Bisher ist mit 190 gestellten Anträgen und rund 310 Informationsgesprächen die Resonanz deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Informationen zum einmaligen Heizkostenzuschuss

Zweck Milderung von Härten, die durch den Anstieg der Energiekosten in der Heizperiode vom 01.10.2000 bis 31.03.2001 entstanden sind.

Leistung Zuschuss von 5,00 DM je qm Wohnfläche Ausnahme: Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen; hier werden 20 qm zugrunde gelegt.

Berechtigter Personenkreis Alleinstehende und Haushaltsvorstände die und Einkommensschwach sind; Einkommensschwach sind nach diesem Gesetz: Die Voraussetzungen müssen während der Zeit vom 01.10.2000 bis 31.03.2001 in mindestens drei auf einander folgenden Monaten erfüllt sein.
Einkommensgrenze Das monatliche Einkommen darf folgende Beträge nicht übersteigen: Die Berücksichtigung des Einkommens erfolgt nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes. Hieraus ergibt sich u.a., Antragstellung WER? Keinen Antrag brauchen Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zu stellen. Hier wird der einmalige Heizkostenzuschuss von Amts wegen gewährt. Da Heizkosten im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt werden, erfolgt keine Auszahlung bzw. wird der Heizkostenzuschuss mit den bestehenden Leistungsansprüchen nach dem Bundessozialhilfegesetz verrechnet. Ansonsten wird der Heizkostenzuschuss nur auf Antrag gewährt.

BIS WANN? Der Antrag muss bis zum 30.04.2001 gestellt werden.

WO? Die Anträge können im Rathaus in Wiesdorf und im Verwaltungsgebäude Goetheplatz (Pavillon) in Opladen gestellt werden. Die Öffnungszeiten sind: Montags bis freitags 8.00 bis 13.00 Uhr, zusätzlich dienstags von 13.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 13.00 bis 18.00 Uhr. Folgende Unterlagen werden benötigt:

(z. B. Mietvertrag, Mietbescheinigung, Mieterhöhungsschreiben des Vermieters, Heizkosten/Umlagenabrechnungen) Rentenbescheid(e), Werksrenten Bescheid des Arbeitsamtes über die Leistungshöhe (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) Verdienstbescheinigungen (Jahresverdienstnachweis) Nachweise über Unterhaltszahlungen Fragen Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie die Antragsannahmestellen, Telefon oder die Telefon-Nummer anrufen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Gesundheit und Soziales sind bemüht, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Allerdings muss aufgrund der zu erwartenden zahlreichen Anträge mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 23.04.2001
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Letzte Änderungen: 24.04.2001