Stadtplan Leverkusen


Maul- und Klauenseuche - Zweite Verordnung zum Schutz vor einer Einschleppung tritt am 9. März in Kraft


Mit Wirkung von Samstag, 9. März, wird die Entscheidung der EU-Kommission vom 8. März mit Maßnahmen zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche in nationales Recht umgewandelt und tritt als "Zweite Verordnung zum Schutz vor einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus dem Vereinigten Königreich" in Kraft.

Die Verordnung besagt, dass als Haustiere gehaltene Schafe, Ziegen, Klauentiere wild lebender Arten und Kameliden, die zwischen dem 1. und 21. Februar diesen Jahres auch über andere Staaten aus dem Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) eingeführt worden sind, auf Anordnung der örtlichen Behörde, also dem jeweiligen Veterinäramt, zu töten sind. In Leverkusen sind für diesen Zeitraum amtlich keine Transporte der betroffenen Tierarten in die Stadt bekannt geworden.

Des weiteren sind Transporte dieser Tierarten verboten. Das örtliche Veterinäramt kann Ausnahmen zulassen Derartige Ausnahmegenehmigungen können beim örtlichen Veterinäramt beantragt werden und werden von dort erteilt. Telefonische Auskünfte sind unter der Rufnummer 0214/406-3901 oder in dringenden Fällen über die Rufbereitschaft der Feuerwehr, 0214-75050, erhältlich.

Quelle: verspätete Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 12.03.2001
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Letzte Änderungen: 12.03.2001