Stadtplan Leverkusen


Tiermehlverfütterungsverbot: Die Frist ist abgelaufen


In Folge der "BSE – Krise" ist die Verfütterung von Futtermitteln, die Tiermehle enthalten, verboten worden. Das Verbot betrifft alle Futtermittel, denen Zusatzstoffe oder Vormischungen zugesetzt worden sind, die ihrerseits proteinhaltige Erzeugnisse aus Geweben warmblütiger Landtiere und von Fischen enthalten. Das Verfütterungsverbot gilt für sämtliche Tierarten, die üblicherweise zum Zweck der Gewinnung tierischer Erzeugnisse gehalten werden, einschließlich der Pferde.

Das Verfütterungsverbot war bereits am 1. Dezember 2000 in Kraft getreten, hatte aber eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2001 vorgesehen. Die Verordnung fordert nun auch eine Entfernung der betroffenen Futtermittel aus den Lagern der landwirtschaftlichen Betriebe.

Das Veterinäramt der Stadtverwaltung Leverkusen weist darauf hin, dass alle Halter landwirtschaftlicher Nutztiere ihre Futtervorräte daraufhin überprüfen müssen, ob tierische Proteine darin enthalten sind. Das Verfüttern solcher Futtermittel oder von Beimischungen von Futtermitteln, die proteinhaltige Zusatzstoffe enthalten, ist verboten. Betroffen sind dabei nicht nur Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine, sondern auch Geflügel wie Hühner, Gänse und Enten, Kaninchen, Pferde und sonstige landwirtschaftliche Nutztiere.

Noch vorhandene Reste von Futtermitteln, die Tiermehle enthalten, dürfen nicht mehr verfüttert werden und sind umgehend zu entfernen. Der Amtstierarzt bittet darum, besonderen Wert auf eine intensive Reinigung von Futtermittellagern und – silos zu legen, da Tests auf tierische Proteine sehr sensibel auch auf Spuren der verbotenen Stoffe reagieren.

Das Veterinäramt wurde vom Bundes- und Landesministerium angewiesen, verstärkte Kontrollen durchzuführen.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 15.01.2001
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Letzte Änderungen: 15.01.2001